EFRAG ergänzt Guidance zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 19. und 20. Dezember 2024 zwei Guidance-Dokumente zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht.

Zum einen wurde ein sechstes Set an Antworten zu fünf Fragen veröffentlicht, die von den Anwendern der ESRS auf der Frage-und-Antwort-Plattform der EFRAG eingereicht wurden.

Die neuen Antworten behandeln Fragen zu Umweltaspekten. Sie betreffen folgende Themengebiete:

  • Phase-in für Informationen aus der Wertschöpfungskette bei Angaben zur Zielsetzung im ESRS E1 Klimawandel
  • Angabepflicht SBM-3 im ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme und wann diese zu berichten ist
  • Berichterstattung über Metriken im ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme

Ein konsolidiertes Set aller bisher durch die EFRAG beantworteten Fragen (mittlerweile 162 Fragen) soll im Frühjahr 2025 veröffentlicht werden.

Die neu veröffentlichten Fragen können hier abgerufen werden.

Zum anderen wurde eine Ergänzung zur Liste der ESRS-Datenpunkte (IG3) veröffentlicht.

Die ursprünglich im Mai 2024 veröffentlichte Guidance beinhaltete auch ein Excel-Arbeitsdokument, das alle in den ESRS enthaltenen Datenpunkte aufführte. Dieses Dokument soll im Frühjahr 2025 anhand der Ergänzung aktualisiert werden.

Die Ergänzungen zur ESRS-Datenpunktliste können hier eingesehen werden.

Die Guidance-Dokumente der EFRAG sollen Leitlinien zu technischen Umsetzungsfragen im Zusammenhang mit den ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission) bieten, sie sind jedoch nicht rechtsverbindlich und haben keinen gesetzgebenden Charakter. Mit ihnen möchte die EFRAG Ersteller bei der Umsetzung der ESRS unterstützen.

Für die nächsten Monate sieht EFRAG eine sogenannte quiet period vor: Veröffentlichungen von weiteren Erläuterungen sind erst für die Zeit nach der Berichterstellungssaison geplant. Allerdings werden neue Erläuterungen zwischenzeitlich weiterhin von EFRAG TEG und ERFAG SRB erarbeitet.