USt-News zum Jahresanfang: UStR 2000 Wartungserlass

Tax News 1/2025

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2 Bergsteiger bei Aufstieg auf Gipfel

Der folgende Kurzbeitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen des Wartungserlasses der Umsatzsteuerrichtlinien 2000, der am 17. Dezember 2024 veröffentlicht wurde.

UStR 2000, laufende Wartung 2024

  • Rz. 59: Einfügung eines Beispiels über die Anschaffung eines E-PKW ohne CO2-Emmissionswert: Der Verkauf des PKWs unterliegt der vollständigen Umsatzbesteuerung; für einen bereits durchgeführte Aufwandseigenverbrauchbesteuerungen aus dem(n) Vorjahr(en) kann eine positive Vorsteuerberichtigung vorgenommen werden;
  • Rz. 185 & Rz. 847: Klarstellung hinsichtlich der Steuerbefreiung bei unternehmerischer Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern; Die Gewährung der Vergütung direkt an die als Aufsichtsrat bestellte natürliche Person ist Voraussetzung für Steuerbefreiung;
  • Rz. 239: Klarstellung, dass auch im Falle einer Depotbank und einer Kapitalanlagegesellschaft eine organisatorische Eingliederung vorliegen kann;
  • Rz. 346: Ergänzung einer Definition der Einheitlichkeit der Leistung; Eine Leistung ist dann eine Nebenleistung, wenn sie das Mittel ist, um die Hauptleistung in Anspruch zu nehmen; Indiz für eine Nebenleistung kann der geringere (bzw marginale) Wert sein; Eine Einheitliche Leistung kann auch bei mehreren gleichrangigen Leistungen vorliegen;
  • Rz. 881: Klarstellung, dass „Die Tätigkeit der […] Vermittler von Pensionskassenverträgen bzw. Verträgen zur Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorge [...] unter die Befreiung des § 6 Abs. 1 Z. 13 UStG (Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter und Versicherungsvertreter) fallen;
  • Rz 1011: Abschaffung der Zwischenbankbefreiung; Die Zwischenbankbefreiung ist nur mehr auf bis zum 31.12.2024 erbrachte Leistungen anwendbar; Ebenfalls nicht mehr umsatzsteuerfrei sind nach dem 31.12.2024 erbrachte Leistungen zwischen Zusammenschlüssen sowie die Personalgestellung an Zusammenschlüsse;
  • Rz. 1771: Einarbeitung des EuGH Urteil vom 30.1.2024, Rs C-442/22, P sp. z o.o. gegen Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Lublinie, wonach ein Arbeitnehmer als derjenige anzusehen ist, der die Mehrwertsteuer ausweist, wenn dieser ohne Wissen des Mehrwertsteuerpflichtigen (Arbeitgeber) eine falsche Mehrwertsteuerrechnung ausstellt;
  • Rz. 2822: Der Erlassung eines Umsatzsteuer-Veranlagungsbescheides nach § 21 Abs. 4 UStG steht das Vorliegen eines auf § 21 Abs. 9 UStG gestützten Abspruchs über die Vorsteuer-Erstattung nicht entgegen; bereits erstattete Vorsteuerbeträge sind bei der Veranlagung nicht zu berücksichtigen;