Unternehmen werden zunehmend anhand ihres nachhaltigen Handelns bewertet, insbesondere in Bezug auf Verantwortungsbewusstsein und Engagement im Klimaschutz. Um Organisationen bei der Verwaltung ihres CO2-Fußabdrucks zu unterstützen, haben unsere Expertinnen und Experten drei Schlüsselphasen der Dekarbonisierung identifiziert.
Unser Leistungsangebot
Unser Dienstleistungsportfolio unterstützt Organisationen bei der Erreichung ihrer Dekarbonisierungsziele, bei der Reduzierung von Kohlenstoffemissionen und bei der Validierung und Verifizierung von relevanten Zertifizierungs- und Sicherheitsstandards. Erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungsbereiche.
Aussagekräftige CO2-Einsparungen nachweisen
Unternehmen werden zunehmend anhand ihres nachhaltigen Handelns bewertet, insbesondere in Bezug auf Verantwortungsbewusstsein und Engagement im Klimaschutz. Eine Bestandsaufnahme der eigenen klimarelevanten Emissionen im Rahmen des Carbon Footprints kann Unternehmen als Entscheidungsgrundlage für die Ableitung von Klimaschutzzielen und zur strategischen Weichenstellung dienen. Allerdings ist eine CO2-Bilanz nur dann wirklich belastbar und aussagekräftig kommunizierbar, wenn sie von unabhängiger Seite verifiziert wird. Dies wird auch für die Glaubwürdigkeit Ihrer CSRD-Implementierung immer wichtiger.
Die CO2-Bilanz kann unternehmensweit als „Corporate Carbon Footprint" (CCF) oder produktspezifisch als „Product Carbon Footprint" (PCF) erstellt werden. Dabei definiert die ISO Normenreihe 14064 und 14067 eine systematische Herangehensweise, um Transparenz zu schaffen, Emissionstreiber zu identifizieren und Innovationen anzustoßen, um Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch und Rohstoffaufwände zu senken.
KPMG Cert verifiziert Ihren Corporate Carbon Footprint. Als akkreditierte Validierungs- und Verifizierungsstelle für Treibhausgase gemäß ISO 14064 bestätigt KPMG Cert, bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen, dass Ihre CO2-Bilanz normkonform und korrekt erstellt wurde. Dies schafft zusätzliches Vertrauen in Ihr nachhaltiges Handeln im Klimaschutz und bei der glaubwürdigen Implementierung Ihrer CSRD.
Verifizierung Carbon Footprint - unsere Services
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Verifizierung Corporate Carbon Footprint (CCF).
Für die konsistente Erstellung eines CCF haben sich international die Standards „Greenhouse Gas Protocol (GHG), Corporate Accounting and Reporting Standard“ sowie „ISO 14064(1)“ etabliert. Unsere Experten prüfen und bestätigen Ihre CO2-Unternehmensbilanz gemäß GHG, ISO oder auch in Kombination.
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Verifizierung Product Carbon Footprint (PCF) (Akkreditierung bei DAkkS beantragt)
Der PCF wird produktspezifisch für den gesamten Lebensweg bzw. für bestimmte Lebenswegabschnitte eines Produkts oder einer Dienstleistung erstellt. Die Berechnung Ihres PCF verifizieren wir auf Basis der Kombination der ISO-Normen 14067 mit 14064-3
Verifizierungsstelle: Konformitätsbewertung durch Validierung und Verifizierung
Unsere Akkreditierung gemäß DIN EN ISO 17029 (Allgemeine Grundsätze und Anforderungen an Validierungs- und Verifizierungsstellen) bestätigt, dass wir unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Validierungen und Verifizierungen durchführen, die den vorgegebenen Regelungen entsprechen. Als akkreditierte Validierungs- und Verifizierungsstelle arbeiten wir im gesetzlich geregelten Bereich auf der Grundlage von rechtlichen Vorgaben, die unsere Kunden zur unabhängigen Prüfung ihrer Angaben durch akkreditierte Verifizierungsstellen verpflichten. Wir arbeiten auch im normativ geregelten Bereich, wo unsere Kunden freiwillig eine unabhängige, unparteiische und kompetente Prüfung ihrer Aussagen durch uns durchführen lassen können, um ein hohes Maß an Vertrauen zu erlangen.
Externe Prüfung macht Ihre Treibhausgasbilanz belastbar und aussagekräftig kommunizierbar
Welche Technologien werden vom EU Innovation Fund gefördert?
Das Ziel dieser Förderung besteht darin, Technologien und Innovationen in energieintensiven Industriezweigen zu entwickeln, die in den europäischen Emissionshandel integriert werden können. Die Fördermittel stammen aus den Einnahmen des europäischen Emissionshandels und konzentrieren sich auf Technologien wie erneuerbare Energien, Energiespeicherung, Carbon Capture and Storage (CCS), Carbon Capture and Utilisation (CCU). Die Förderung unterstützt Projekte in der Entwicklungs- und Forschungsphase und ermöglicht den Bau und die Inbetriebnahme von Pilotanlagen im industriellen Maßstab. Die Projekte werden flexibel je nach Umsetzungsgrad und Effektivität der Anlage gefördert. Die Effektivität der Anlage wird anhand der vermiedenen Emissionen im Vergleich zum Referenzszenario berechnet und verifiziert. Die Bezuschussung steigt mit höheren vermiedenen Emissionen und kann bis zu 60 Prozent der zusätzlichen Kapital- und Betriebskosten betragen.
Welche Voraussetzungen und Anforderungen gibt es für den Innovation Fund?
Die Projekte werden auf Grundlage folgender Kriterien ausgewählt:
- Wirksamkeit der Vermeidung von Treibhausgasemissionen
- Grad der Innovation
- Projektreife (technisch, finanziell, operational)
- Skalierbarkeit
- Kosteneffizienz
Es ist erforderlich, dass die Projekte in Bezug auf Planung, Geschäftsmodell sowie finanzielle und rechtliche Struktur ausreichend ausgereift sind. Eine externe Prüfung durch eine unabhängige, Validierungs- und Verifizierungsstelle macht Ihre Treibhausgasbilanz sowie die vermiedenen Emissionen belastbar und aussagekräftig kommunizierbar. Um sicherzustellen, dass Anträge für den Innovationsfonds den Vorgaben der EU - Kommission entsprechen, ist eine gültige Akkreditierung nach ISO 17029, ISO 14064-2 oder ISO 14064-3 erforderlich. KPMG Cert Umweltorganisation verfügt über alle drei genannten Akkreditierungen und kann somit die Überprüfung der Anträge durchführen.
Wie läuft die Verifizierung zum Innovation Fund ab?
Eine unabhängige Validierungs- und Verifizierungsstelle prüft Ihre Daten und Berechnungen anhand Ihrer Unterlagen und gegebenenfalls vor Ort.
Verifizierung von vermiedenen Emissionen
Was sind Upstream-Emission-Reduction-Projekte (UER)
Die Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV) bezieht sich auf Treibhausgasminderungen, die in Projekten erzielt werden, bevor Rohstoffe für Otto-, Diesel- und Flüssiggaskraftstoffe in eine Raffinerie oder ein Lager gelangen. Typische Projekte für Upstream-Emissionsreduktionen sind:
- Vermeiden des Abfackelns von Begleitgasen bei der Förderung von Erdöl
- Energieeffizienz-Projekte bei der Förderung von Erdöl
- Einsatz erneuerbarer Energien bei der Förderung von Erdöl
Ablauf der Prüfung
Die Prüfung ist in zwei Schritte aufgeteilt, Validierung und Verifizierung der Projektinformationen.
Um einen UER-Nachweis zu erhalten, müssen Projektträger zunächst eine Projektdokumentation erstellen, in der die geplanten Projekttätigkeiten beschrieben werden. Das Vorlageformular in englischer Sprache befindet sich auf den Seiten der DEHSt.
Validierung
Anschließend muss das geplante Projekt durch eine Validierungsstelle wie die KPMG Cert GmbH Umweltgutachterorganisation überprüft werden. Die Validierung erfolgt nach den Regelungen der UERV sowie nach DIN EN ISO 14064, DIN EN ISO 17029 und ISO 14066. Als Validierungsstelle prüft die KPMG Cert GmbH Umweltgutachterorganisation, ob die geplanten Projekttätigkeiten des Projektträgers die Voraussetzungen für die Zustimmung erfüllen und ob die Angaben des Projektträgers korrekt und vollständig sind.
Verifizierung
Nach Zustimmung durch das Umweltbundesamt und der Durchführung und Überwachung des Projekts erfolgt abschließend eine Verifizierung der realisierten Upstream-Emissionsminderungen (UER). Betragen die geschätzten UER der Projekttätigkeit pro Jahr mehr als 60 Kilotonnen CO2-Äquivalent (CO2-Äq), müssen die Aufgaben der Validierungsstelle und der Verifizierungsstelle von zwei verschiedenen Stellen wahrgenommen werden.
Als Verifizierungsstelle prüft die KPMG Cert GmbH Umweltgutachterorganisation, ob der Projektträger die Upstream-Emissionsminderungen korrekt ermittelt hat.
Der Verifizierungsbericht wird dem Projektträger und dem Umweltbundesamt vorgelegt. Bei erfolgreicher Verifizierung stellt das Umweltbundesamt auf Antrag abschließend UER-Nachweise aus, die vom Quotenverpflichteten auf das Entwertungskonto der Biokraftstoffquotenstelle übertragen werden können.
KPMG Cert als Validierungs- und Verifizierungsstelle
Wir verfügen über die notwendigen Akkreditierungen und langjährige Erfahrung in der Verifizierung von Emissionsberichten.
Ihre Ansprechpersonen
Wilhelm Dolle
Geschäftsführer KPMG Cert GmbH
T +49 30 2068 2323
Dr. Jan-Hendrik Gnändiger
Geschäftsführer KPMG Cert GmbH
T +49 221 2073 1137
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Geschäftsführer KPMG Cert GmbH
T +49 221 2073 1363
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