Ab 2026 gelten für Kreditinstitute und andere Finanzmarktteilnehmer neue verbindliche Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA): Transitionspläne zur Berücksichtigung von ESG-Risiken werden regulatorisch verpflichtend.
Die finalen Leitlinien der EBA konkretisieren erstmals, welche Elemente ein solcher Plan enthalten muss – von Governance-Fragen über Kapitalallokation bis hin zur Integration in das Risikomanagement. Unser aktuelles Whitepaper “Banken zwischen ESG-Strategie- und Risikomanagement: EBA-Transitionspläne erfolgreich im regulatorischen Wandel umsetzen“ gibt einen systematischen Überblick über diese Anforderungen und stellt sie in den Zusammenhang mit parallelen Regulierungssträngen wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).