Die öffentliche Hand mit ihren Gebiets- und Selbstverwaltungskörperschaften (z. B. Zweckverbände, Krankenkassen, Universitäten) sowie privatrechtlichen Unternehmensformen (z. B. Kapitalgesellschaften in der Energieversorgung) verfolgt öffentliche Aufgaben. Sie dient mit ihren Einrichtungen dem Gemeinwohl und insbesondere der öffentlichen Daseinsvorsorge für die Bevölkerung.
Der öffentliche Sektor, auch die Kirchen, wird immer stärker mit einem komplexen Steuerrecht konfrontiert. Auf europäischer Ebene dominiert der Wettbewerbsgedanke, der Steuerprivilegien für Betätigungen der öffentlichen Hand einem hohen Rechtfertigungsdruck aussetzt. Auf nationaler Ebene dagegen spielen die besonderen Gemeinwohlzwecke dieser Aktivitäten eine besondere Rolle und begründen Steuerausnahmen. Keine einfache Situation im Hinblick auf die steuerlichen Compliance-Anforderungen.