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      Die öffentliche Hand mit ihren Gebiets- und Selbstverwaltungskörperschaften (z. B. Zweckverbände, Krankenkassen, Universitäten) sowie privatrechtlichen Unternehmensformen (z. B. Kapitalgesellschaften in der Energieversorgung) verfolgt öffentliche Aufgaben. Sie dient mit ihren Einrichtungen dem Gemeinwohl und insbesondere der öffentlichen Daseinsvorsorge für die Bevölkerung.

      Der öffentliche Sektor, auch die Kirchen, wird immer stärker mit einem komplexen Steuerrecht konfrontiert. Auf europäischer Ebene dominiert der Wettbewerbsgedanke, der Steuerprivilegien für Betätigungen der öffentlichen Hand einem hohen Rechtfertigungsdruck aussetzt. Auf nationaler Ebene dagegen spielen die besonderen Gemeinwohlzwecke dieser Aktivitäten eine besondere Rolle und begründen Steuerausnahmen. Keine einfache Situation im Hinblick auf die steuerlichen Compliance-Anforderungen.

      Immer stärker mit einem komplexen Steuerrecht konfrontiert

      Auf nationaler Ebene dagegen spielen die besonderen Gemeinwohlzwecke dieser Aktivitäten eine besondere Rolle und begründen Steuerausnahmen. Keine einfache Situation im Hinblick auf die steuerlichen Compliance-Anforderungen.

      Hinzu kommt, dass die Besteuerung der öffentlichen Hand nicht losgelöst von den Trends im öffentlichen Sektor und nicht isoliert von anderen Rechtsgebieten betrachtet werden kann. Die Steuerberatung im öffentlichen Sektor muss daher unter anderem Antworten geben auf Fragen der Digitalisierung: Vom digitalen Besteuerungsverfahren über die digitale Behördenorganisation bis zum Breitbandausbau und seinen Zuschuss-Themen. Sie muss die Querverbindungen zum Vergabe- und zum Beihilferecht kennen, etwa bei einer Einkaufsrichtlinie, bei steuerlichen Anweisungen oder bei in Anspruch genommenen Steuervergünstigungen.

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      Aktuelle Webcasts mit unseren KPMG-Expert:innen rund um steuerrechtliche Fragestellungen und Herausforderungen des Öffentlichen Sektors auf Abruf.

      Unser Leistungsangebot

      Nutzen Sie unsere Beratung in Steuerfragen, die neben der laufenden auch die vorausschauende, gestaltende Beratung bei der Gründung, Umwandlung oder Akquisition von Unternehmen sowie die Steuerorganisationsberatung umfasst.

      Wir beraten Sie umfassend in allen relevanten Steuerarten und Steuerfragen. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem die Beratung zur Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Fragen zur Abgabenordnung und zur Gemeinnützigkeit. Auch in umsatzsteuerlichen Belangen sowie bei der Energie- und Stromsteuer stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Zudem beraten wir zur Grundsteuer und Grunderwerbsteuer, zum Umwandlungssteuerrecht sowie zur Lohnsteuer und zur Künstlersozialabgabe.

      • Steuerrechtliche Analyse

        Steuerliche Analyse der bisherigen Tätigkeiten mit Handlungsempfehlungen für die Zukunft und ggfs. steuerrechtlichen Korrekturen für die Vergangenheit

      • Sichere Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen

        Sichere Inansprichnahme von Steuervergünstigungen im Bereich der Ertragsteuern und der Gemeinnützigkeit (Begründung und Abgrenzung des Hoheitsbereichs, des ideellen Bereichs oder von Zweckbetrieben)

      • Steueroptimierte Vereinnahmung von Zuschüssen und Vorsteueroptimierung

        Steueroptimierte Vereinnahmung von Zuschüssen, etwa bei Infrastrukturprojekten und Vorsteueroptimierung für öffentliche Einrichtungen

      • Begleitung der digitalen Transformation

        Begleitung der digitalen Transformation von der Strategieentwicklung über die Umsetzung bis zur Erfolgsmessung.

      • Weiterentwicklung des steuerlichen Querverbunds

        Weiterentwicklung des steuerlichen Querverbunds, Bestimmung gleichartiger Tätigkeiten, Würdigung neuer Tätigkeiten im Licht der Digitalisierung.

      • Gestaltung von Kooperationen

        Gestaltung von Kooperationen der öffentlichen Hand bei der Rechtsformwahl, der Bestimmung der Inhalte und deren Verankerung in den Gründungsdokumenten.

      • Organisationsberatung

        Organisationsberatung zur Optimierung steuerlicher Prozesse, Nutzung von Gestaltungsspielräumen und Sicherstellung der Tax-Compliance in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen (Tax-Compliance-Management-System bis zur Prüfungsreife)

      • Organ- und Gremiumberatung

        Organ- und Gremienberatung etwa bei großen Infrastrukturprojekten, deren steuerrechtliche Würdigung öffentlichkeitswirksam ist.

      Steuerliche eTrainings für den öffentlichen Sektor

      In innovativen eTrainings vermitteln wir fundiertes Steuerfachwissen in einem modernen und virtuellen Lernumfeld.

      Unser Partner WTT CampusONE setzt dabei auf aktuelle Lernmethoden und eine professionelle Moderation, die die Teilnehmenden Schritt für Schritt durch das Training begleitet.

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      Strukturierter Umgang mit der Umsatzsteuer für Kommunen
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      Strukturierter Umgang mit der Umsatzsteuer in Kirchen
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      Spenden steuerlich richtig behandeln

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      Ihre Ansprechperson

      Steffen Döring

      Partner, Head of Public Sector Tax

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft