Die Verordnung tritt am 10. Juli 2027 in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Verpflichtete sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorschriften beschäftigen. Eine geldwäscherechtliche Prüfung von Lieferanten sollte konsequenterweise auch dazu führen, dass diese im Rahmen der unternehmensweiten Risikoanalyse sowie bei der Einrichtung von (gruppenweiten) internen Sicherungsmaßnahmen mitberücksichtigt werden.
Dabei kann es sinnvoll sein, einen breiteren Blickwinkel einzunehmen und das Verzahnen der Geldwäscheprävention mit anderen Risikobereichen, wie beispielsweise dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, voranzutreiben. Hierdurch können Prozessredundanzen abgebaut, Kosten reduziert und Ressourcen für wertschöpfende Aktivitäten freigesetzt werden.
Die Expert:innen von KPMG stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Geldwäscheprävention gern zur Verfügung.