Die Finalisierung des Basel-III-Rahmenwerks – bekannt als Basel IV – steht bevor: Bereits am 27. Oktober 2021 hat die EU-Kommission den Entwurf eines EU-Bankenpaketes vorgelegt, das Basel IV u.a. mit der CRR III (Capital Requirements Regulation) in europäisches Recht umsetzen soll. Auch der Europäische Rat (Oktober 2022) und das Europäische Parlament (Januar 2023) haben mittlerweile ihre Positionen veröffentlicht, so dass die Endverhandlung starten kann.
Basel IV ist dabei der Sammelbegriff für regulatorische Neuerungen zur Weiterentwicklung des Eigenkapital-Rahmenwerks für Banken gemäß den Vorgaben des Basel-Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS). Neben dem allgemeinen Ziel, die Finanzstabilität zu gewährleisten, sollen mit der Finalisierung von Basel III in der EU auch der risikobasierte Kapitalrahmen gestärkt, ESG-Risiken in den Fokus gerückt und Aufsichtsbefugnisse und -instrumente harmonisiert werden.
Während die CRR II noch moderate Auswirkungen auf die Ermittlung der RWA (Risk-weighted assets) hatte, bewirkt die CRR III maßgebliche Veränderungen bei den RWA- und Eigenmittelanforderungen. Sie bedeutet speziell für europäische Banken potenzielle Änderungen in der Profitabilität, in der Ausgestaltung einzelner Produkte und deren Preisgestaltung sowie in der Implementierung erhebliche Anforderungen an IT und Meldewesen-Lösungen.
Die wichtigsten Änderungen für die Institute betreffen insbesondere die Anforderungen an die Kalkulation der RWA für das Kreditrisiko, das operationelle Risiko, das CVA-Risiko (Credit Valuation Adjustment) und teils das Marktrisiko. Die sukzessive Einführung des sogenannten Output -Floors, der die möglichen Entlastungseffekte von Anwendern interner Modelle auf die RWA begrenzt, rückt ebenfalls in den Fokus. Diese haben in Zukunft neben den internen Modellen auch alle Standardansätze parallel anzuwenden.