Der Kauf eines Unternehmens ist komplex. Jeder Unternehmenskauf weist seine individuellen Besonderheiten auf, die sich in unterschiedlichen Rechten und Pflichten im Unternehmenskaufvertrag (SPA − Share Purchase Agreement) niederschlagen. Diese Rechte und Pflichten sind für den Käufer oft unübersichtlich, erfordern die Einbeziehung verschiedener Stellen im eigenen Unternehmen und des gerade erworbenen Unternehmens und können verschiedene Steuerarten, Gesellschaften und Länder betreffen. Das Nachhalten der SPA-Regelungen ist oft zeit- und kostenintensiv sowie fehleranfällig.
Es muss sichergestellt werden, dass etwaige Mitwirkungsrechte des Verkäufers, insbesondere im Falle einer Betriebsprüfung, fristgerecht beachtet werden. Dabei bestehen Ansprüche aus Unternehmenskaufverträgen meist über viele Jahre. Werden Pflichten nicht eingehalten oder Rechte nicht gewahrt, kann das zum Verlust der Rechtsposition, einem Untergang von Ansprüchen und zu Schadensersatzpflichten des Käufers führen.
Bei vielen Unternehmensübernahmen kommt es im Anschluss zu einem Integrationsprozess und damit zu Veränderungen in den Strukturen und Zuständigkeiten sowie zu Personalwechseln und eventuellem Wissensverlust. Wenn ausländische Niederlassungen hinzukommen, besteht eine Herausforderung darin, rechtzeitig zu wissen, wann und wo Steuerbescheide eingehen. Daher ist es wichtig, den Überblick zu behalten.