Unter der Annahme, dass keine Garantiegebühr erhoben wird, könnten aus Sicht eines Garantiegebers die DSB im Zuge einer lokalen Betriebsprüfung das Fehlen einer Garantiegebühr hinterfragen, wenn dem ausländischen Anteilseigner als ursprünglichem Schuldner ein wirtschaftlicher Nutzen gewährt wurde. Oder wenn eine Garantiegebühr erhoben wird, die DSB jedoch mit einem der Parameter, die für die Berechnung der (absoluten) Garantiegebühr relevant sind, insbesondere dem Garantiegebührensatz, nicht einverstanden sind. Das Risiko einer Einkommensanpassung wird durch die Anzahl der Betriebsprüfungsjahre und potenziell auch für nachfolgende Jahre „multipliziert“, wenn der Sachverhalt fortbesteht. Unter bestimmten Umständen kann das Fehlen einer Garantiegebühr, die auf den ersten Blick notwendig erscheint, jedoch immer noch als angemessen angesehen und potenziell aus einer substanziellen Fremdvergleichsperspektive verteidigt werden. Dies erfordert jedoch eine eingehende Analyse im Einzelfall.
Im Verrechnungspreiskontext ist aus deutscher Compliance-Perspektive gemäß § 90 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) eine ordnungsgemäße Dokumentation (einschließlich Darstellung des Sachverhalts, Funktions- und Risikoanalyse sowie wirtschaftliche Analyse) erforderlich. Es wird auch allgemein empfohlen, eine schriftliche konzerninterne Vereinbarung über die Garantiegebühr abzuschließen, insbesondere wenn mehrere Garantiegeber beteiligt sind.
Wenn für Geschäftsjahre, für die bereits Steuererklärungen eingereicht wurden, keine Garantiegebühr erhoben wurde und das Unternehmen – z.B. im Rahmen einer Überprüfung oder bei der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen – zu dem Schluss kommt, dass eine Gebühr hätte erhoben werden sollen, sollte das Unternehmen sofort mit seinen Steuer- oder Rechtsberatern in Kontakt treten, um zu prüfen, ob ein Offenlegungsschreiben an die Steuerbehörden erforderlich sein könnte, um das Management vor persönlichen Konsequenzen und das Unternehmen vor Strafzahlungen zu schützen.
Deutsche Unternehmen, die in Upstream-Garantievereinbarungen involviert sind, sind daher gut beraten, die Angemessenheit ihrer Verrechnungspreisposition basierend auf der Berechtigung und/oder der Höhe zu überprüfen, um sicherzustellen, dass das richtige Einkommen in ihren Steuererklärungen ausgewiesen wurde und um Betriebsprüfungsrisiken zu vermeiden oder zu mindern.
Gerne stehen Ihnen unsere KPMG-Experten für Verrechnungspreis für Fragen zur Verfügung.
Veröffentlichungsdatum:
27.03.2025