- Das steigende Zinsniveau an den Kapitalmärkten führt zu höheren Zinsaufwendungen bei grenzüberschreitenden (Immobilien-)Investitionen mittels konzerninterner Darlehen.
- Zudem wurden die Verrechnungspreisvorschriften konkretisiert und die Aufzeichnungspflichten verschärft.
- Unternehmen sollten ihre Geschäftsbeziehungen zeitnah und vollständig dokumentieren.
Nach einer langanhaltenden Niedrigzinsphase hat sich in den letzten 18 Monaten der Zins für Hypothekendarlehen mit zehn Jahren Zinsbindung nahezu vervierfacht: von einem auf circa vier Prozent.¹ Ein vergleichbarer Anstieg ist bei unbesicherten und nachrangigen Darlehen zu beobachten.
Aus steuerlicher Sicht spielt diese Erhöhung insbesondere dann eine Rolle, wenn für neu getätigte grenzüberschreitende Investitionen zwischen nahestehenden Personen (bzw. im Konzern) Gesellschafterdarlehen oder allgemein konzerninterne Darlehen als Finanzierungsmittel eingesetzt werden. Der sich hieraus abzeichnende stark steigende Finanzierungsaufwand wird die ohnehin bereits erhöhte Aufmerksamkeit der Finanzverwaltung noch weiter auf sich ziehen und zukünftig verstärkt im Fokus der steuerlichen Außenprüfungen stehen. Daher sollten die Höhe des Fremdkapitals und des Zinssatzes im Einklang mit den aktuellen Verrechnungspreisvorschriften bestimmt und zeitnah dokumentiert werden.