Wer Cloud-Dienstleistungen im Gesundheitswesen anbieten möchte, benötigt dafür gemäß DigiG zukünftig eine positive Bescheinigung nach BSI C5.
Die Digitalisierung in Deutschland ist ein Dauerthema in den Medien. Der Digitalisierungsbedarf des Gesundheitswesens ist davon nicht ausgenommen. Seit geraumer Zeit schon arbeitet die Regierung am sogenannten Digital-Gesetz (DigiG). Nachdem der Bundesrat dem Gesetzentwurf am 2. Februar 2024 zugestimmt hat, scheint ein Inkrafttreten in greifbarer Nähe.