Mit dem CO2-Grenzausgleichsystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) werden energieintensive Produkte, die in die EU importiert werden, mit einem CO2-Preis gekennzeichnet, der innereuropäisch produzierten Waren entspricht.
Das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) verpflichtet bereits die europäische Energiewirtschaft, energieintensive Industrien und den innereuropäischen Luftverkehr zu einem CO2-Preis für die von ihnen ausgestoßenen Emissionen. Mit der phasenweisen Einführung des CBAM soll verhindert werden, dass die Produktion europäischer Waren in Ländern mit geringen CO2-Abgaben ausgelagert wird (Carbon Leakage).