Durch die zunehmende Digitalisierung werden gerade kritische Infrastrukturen immer anfälliger gegenüber internen und externen Angriffen. Ein besonderer Schutz dieser bedeutet gleichzeitig ein Schutz unserer Gesellschaft.
Im Juli 2015 ist das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) in Kraft getreten. Zusammen mit der in den Jahren 2016 und 2017 veröffentlichten KRITIS-Verordnung wird die Umsetzung und der Nachweis von allgemeinen sowie branchenspezifischen Sicherheitsmaßnahmen und eine Meldepflicht gefordert. Die entsprechenden Übergangsfristen für alle betroffenen Unternehmen sind Mitte 2019 abgelaufen.