Die Vorgaben hinsichtlich der Schwellenwerte und des Umfangs der Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG/CSRD) werden geändert. Neben Unternehmen, die auch zukünftig berichtspflichtig sind, haben andere Unternehmen mit der nicht finanziellen Berichterstattung die Möglichkeit, die Erwartungen der Kapitalmärkte zu erfüllen und Transparenz für ihr verantwortungsvolles Handeln zu schaffen.
Ein wichtiger Bestandteil der nicht finanziellen Berichterstattung ist die Verlässlichkeit und Integrität der Daten. Beratungs- und Prüfungsleistungen rund um die Themen ESG-Compliance tragen dazu bei, nicht nur diese dynamischen Anforderungen zu erfüllen und transparent zu berichten, sondern auch die Qualität innerhalb der IT und den jeweiligen Projekten zu erhöhen. Damit können Effizienz gesteigert und Kosten eingespart werden.