Das Hinweisgeberschutzgesetz trägt dazu bei, den umfassenden Schutz von Whistleblower:innen sicherzustellen. Nach dem Hinweiseingang lautet die erste Frage: Wie ist mit dem Hinweis intern umzugehen?
Nach der Bewertung auf Relevanz und Plausibilität ist häufig eine weitergehende Untersuchung notwendig. Zahlreiche Unternehmen halten hierfür Ressourcen in der Revisions- oder Compliance-Abteilung vor. Doch es stellt sich die Frage, ob die Ausstattung und die Methodik angemessen und zeitgemäß sind.
Ziel von internen Untersuchungen ist es, mögliche Verstöße, Fehlverhalten oder Probleme im Unternehmen aufzudecken, zu bewerten und gegebenenfalls angemessene Maßnahmen einzuleiten.