Aus Geschäftsbeziehungen zu Drittparteien ergeben sich regelmäßig auch Risiken. Dies ist völlig unabhängig davon, ob es sich um Kunden, Lieferanten, Dienstleister, Subunternehmer, Vertriebsagenten, Makler, Franchisenehmer oder sonstige Geschäftspartner handelt. Die Notwendigkeit, diesen Risiken angemessen zu begegnen, ergibt sich aus einer Reihe von Vorgaben. Zu nennen sind unter anderem:
- ESG-Anforderungen (beispielsweise die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und ESG-Ratings)
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Anti-Korruptionsgesetze (beispielsweise der Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) und der UK Bribery Act)
- Geldwäschegesetz, Kreditwesengesetz (beispielsweise Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung inklusive Know Your Customer)
- Außenwirtschaftsrecht (beispielsweise nationale und internationale Sanktionsregimes)
- EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Informationssicherheitsanforderungen (beispielsweise das IT-Sicherheitsgesetz, KRITIS)