Kassensysteme, ob in Einzelhandelsfilialen oder Dienstleistungsunternehmen, müssen bereits seit mehreren Jahren zusätzlich zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) deutschlandweit zwingend den Anforderungen der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (KassenSichV) genügen. Dazu gehören insbesondere:
- die Einrichtung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
- die Implementierung einer Schnittstelle für den Datenexport nach dem DSFinV-K-Standard*
- die Erstellung einer Verfahrensdokumentation