Bei der Zahlung von Vergütungen für bestimmte Leistungen wie zum Beispiel Darbietungen ausländischer Künstler:innen oder Sportler:innen oder Rechteüberlassungen an ausländische Vertragspartner:innen wird die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer direkt an der Quelle, das heißt bei Zahlung der Vergütung, erhoben. Immer häufiger treten in Unternehmen Sachverhalte auf, die zu einer Quellensteuerabzugspflicht nach § 50a EStG führen – umso wichtiger ist es, sie rechtzeitig zu erkennen.
In welchen Fällen ist ein Quellensteuerabzug vorzunehmen und von wem? Dieses Training zeigt anhand praxisnaher Beispiele die Grundregeln der Quellenbesteuerung nach § 50a EStG sowie die Konsequenzen bei Verstoß gegen die Quellensteuerabzugsverpflichtung.
E-Training verfügbar in Deutsch.