Bei Investitionen in Immobilien ist steuerlich zwischen wertvermehrenden und werterhaltenden Kosten zu unterscheiden.
Wertvermehrende Aufwendungen schaffen neue Werte, während werterhaltende Aufwendungen bestehende Werte bewahren.
Nur die wertvermehrenden Kosten können bei einem Verkauf einer Immobilie bei der Grundstückgewinnsteuer als Teil der Anlagekosten steuerlich abgezogen werden.
Sie reduzieren somit den Grundstückgewinn. Im Gegensatz dazu reduzieren die werterhaltenden (Unterhalts-)Kosten den Grundstückertrag und sind entsprechend laufend bei den Einkommens- oder Gewinnsteuern abzugsfähig.