Bei Erbschaften werden häufig Eigentumsanteile einer Immobilie übertragen - zum Beispiel, wenn das Kind die Hälfte des Elternhauses als Miteigentümer erbt. Doch was kann man mit einem halben Haus anfangen? Und wie wird der für die Erbschaftsteuer relevante Wert ermittelt?
Mit dieser Frage musste sich jüngst das Finanzgericht Münster beschäftigen. Der Kläger hatte die Hälfte einer Immobilie geerbt. Daraufhin ermittelte das Finanzamt im Rahmen des Bewertungsgesetzes für die gesamte Immobilie einen erbschaftsteuerlichen Wert von 270.000 Euro und setzte für den Kläger 50 Prozent an, also 135.000 Euro.