Auch wenn die EU-Omnibus-Initiative das Ziel verfolgt, Erleichterungen für Unternehmen zu schaffen, führt der Zeitpunkt der Änderungsvorschläge zu einer hohen Unsicherheit darüber, ob und ab wann Unternehmen welchen gesetzlichen Anforderungen unterliegen werden.
Unternehmen sollten die gewonnene Zeit nutzen, um zu analysieren, inwieweit die Nachhaltigkeitsberichterstattung unabhängig von gesetzlichen Anforderungen ein wichtiger Teil der Unternehmensstrategie sein kann, die den ökologischen Wandel unterstützt. Dabei bieten sich die folgenden Überlegungen an:
- Inwieweit können die Ergebnisse einer bereits durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse als Grundlage für die (Überarbeitung der) Nachhaltigkeitsstrategie genutzt werden?
- Wurde durch die Vorbereitung auf die Berichterstattung die Implementierung von Prozessen, Richtlinien, Zielen und Maßnahmen unterstützt, die vor dem Hintergrund der Einbettung in die Unternehmensstrategie auch ohne Berichtspflicht fortgeführt werden sollen?
- Auf welchen strategischen Maßnahmen, Richtlinien und Zielen soll zukünftig der Fokus liegen, zum Beispiel:
- Ausarbeitung eines Übergangsplans für den Klimaschutz
- Identifizierung und Steuerung von Klimarisiken und anderen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken
- Konzentration auf die Datenpunkte, die für strategische Entscheidungsfindungen herangezogen werden
- Wie kann der Dialog mit den Stakeholdern über Strategien, Maßnahmen und Ziele zu allen wesentlichen Themen aufrechterhalten und verbessert werden?
- Für Unternehmen unterhalb der neu vorgeschlagenen Schwellenwerte: Welche Berichtsanforderungen beinhaltet der VSME-Standard und welche Vorteile bringt eine freiwillige standardisierte Berichterstattung und deren Prüfung, um die Informationsbedürfnisse von Unternehmen in der Wertschöpfungskette erfüllen zu können?