Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht
Grundsätzlich ist zu klären, ob für eine NPO eine unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht besteht. Inländische NPOs mit Geschäftsleitung oder Sitz in Deutschland unterliegen hier der unbeschränkten Steuerpflicht, auch wenn sie grenzüberschreitend tätig sind. NPOs mit Sitz im Ausland, die in Deutschland tätig sind, sind grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig. Welche Voraussetzungen für die jeweiligen Organisationen gelten und ob eine Steuerpflicht vorliegt, prüfen unsere Public-Sector-Expert:innen.
Gerne unterstützen wir bei der steuerlichen Strukturierung und Optimierung, etwa hinsichtlich gemeinnützigkeitsrechtlicher Steuerbefreiungen und weiteren Ausnahmen sowie hiermit verbundenen Fragestellungen.
Spenden
Viele NPOs agieren auf der Basis von Spenden. In diesem Rahmen gelten Besonderheiten, wenn es sich um NPOs aus dem Ausland handelt.
Verwendung und Weitergabe von Mitteln im In- und Ausland
In vielen Fällen sind für NPOs auch die Voraussetzungen und Vorgaben zur Mittelverwendung und Mittelweitergabe zu klären. Grundsätzlich können inländische NPOs auch im Ausland ihren gemeinnützigen Aktivitäten nachgehen und dafür ihre Mittel einsetzen. Dabei kann die Verwendung von Mitteln direkt durch die NPO oder durch die Übertragung von Aufgaben auf Hilfspersonen erfolgen. Das kann beispielsweise bei Weiterbildungsmaßnahmen ein Workshop-Anbieter sein, der für diese Tätigkeit engagiert wurde. Unsere Steuerexpert:innen empfehlen zur Beweisvorsorge einen schriftlichen Vertrag zwischen der NPO und Dritten aufzusetzen.
Unter gewissen Voraussetzungen können Mittel – neben der eigenen Verwendung – auch an andere gemeinnützige Institutionen im Ausland weitergegeben werden. Die Voraussetzungen sind zum Teil unterschiedlich – je nachdem, wo die NPO, die die Mittel erhält, ihren Sitz hat. Generell raten unsere Expert:innen dazu, in solchen Fällen der grenzüberschreitenden Mittelweitergabe sogenannte Förderverträge abzuschließen. Dies sorgt dafür, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nachweislich zur Förderung von gemeinnützigen Zwecken eingesetzt werden, die dem deutschen Recht entsprechen.
Hohe Nachweispflicht
Die Entgegennahme von Spenden und die Verwendung oder Weitergabe von Mitteln muss von NPOs prinzipiell gründlich dokumentiert werden. Bei Auslandssachverhalten sind NPOs verstärkt mitwirkungs- und beweisvorsorgepflichtig. Unsere Expert:innen unterstützen bei der Prüfung, welche Nachweise den Behörden im Einzelnen vorzulegen sind und welche praktischen Maßnahmen diese Pflichten handhabbar machen.