Die Fehleranfälligkeit in Unternehmen ist aufgrund mehrerer Faktoren hoch: Zum einen sind viele Unternehmen nicht täglich mit kapitalmarktrechtlich relevanten Sachverhalten konfrontiert. Zum anderen stehen Gremienmitglieder und Mitarbeiter:innen in den meisten kapitalmarktrechtlich relevanten Situationen erheblich unter Stress. Daher ist eine umfassende Vorbereitung auf den akuten Ernstfall maßgeblich für das erfolgreiche Management. Unsere erfahrenen Expert:innen helfen, zusätzliche Probleme in herausfordernden Situationen zu vermeiden, die durch komplexe Detailregelungen und Abzweigungen im Insiderrecht entstehen können.
Folgende Fragestellungen sind grundsätzlich zu beantworten:
- Plant das Unternehmen in näherer Zukunft einen Börsengang? Dann ist der Aufbau eines Kapitalmarkt-Compliance-Systems unumgänglich.
- Ist das Unternehmen bereits börsennotiert? Dann sollten Systeme regelmäßig auf ihre Wirksamkeit geprüft und an aktuelle Rechtsentwicklungen angepasst werden.
- Auch bei nicht-börsennotierten Unternehmen kann das Insiderrecht in manchen Fallkonstruktionen relevant werden, beispielsweise bei Transaktionen, bei denen Geschäftspartner oder Zielunternehmen börsennotiert sind. Wenn bisher keine Berührung zu insiderrechtlichen Fragestellungen bestand, ist die Gefahr besonders groß, relevante Themenbereiche zu übersehen.
Das Insiderrecht erfasst nicht nur an der Börse notierte Aktien, sondern in bestimmten Facetten auch Unternehmensanleihen, die an Börsen und anderen Märkten notiert werden, sowie reine Freiverkehrs-Emittenten. Auch auf diese Fälle sollten Unternehmen vorbereitet sein.