Vergabe nach dem Referenzprinzip
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Film- und Verleihförderung weitgehend nach dem Referenzprinzip vergeben. Dies erfolgt durch die abgabefinanzierte Filmförderungsanstalt (FFA).
Integration der Bundesfilmförderung in die FFA
Alle Filmförderprogramme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) werden künftig bei der FFA gebündelt. Dies soll ein vereinfachtes und transparenteres Förderverfahren ermöglichen.
Anhebung der Förderquote
Zum 1. Februar wurde die Förderquote von 20 auf 30 Prozent der deutschen Herstellungskosten angehoben. Dies soll die Förderung auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau heben.
Die Anhebung der Förderquote beim Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und dem German Motion Picture Fund (GMPF) ist eine positive Entwicklung für die deutschen Filmschaffenden. Bis ein umfassendes Zulagengesetz eingeführt wird, hilft sie dabei, Deutschland als Filmstandort wettbewerbsfähig zu halten und gute Produktionsbedingungen im internationalen Vergleich zu sichern. Die Anreizförderung durch den DFFF und den GMPF bleibt auch 2025 bestehen.