Lieferketten stehen auf dem Prüfstand. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Corona-Pandemie, Nachhaltigkeit – es gibt viele Gründe, unternehmensintern die Lieferkette zu hinterfragen und gegebenenfalls anzupassen. Der Trend geht zu lokaleren und flexibleren Lieferketten, auch um in Krisensituationen handlungsfähig zu bleiben. Das hat Auswirkungen auf die Verrechnungspreise, denn jedes Investment und jede Anpassung innerhalb der Wertschöpfungskette, wie die Verlagerung eines Standortes oder der Wechsel eines Zulieferers, müssen gegebenenfalls auch im Verrechnungspreismodell abgebildet werden. Es kann aus Verrechnungspreissicht zu Risiken, aber auch zu Chancen kommen.
Im Zuge der zunehmenden Nachhaltigkeitsbemühungen vieler Unternehmen stehen auch Themen wie eine nachhaltigere Produktion, das Insourcing von Produktionsschritten oder soziales Engagement an den Produktionsstandorten auf der Agenda. Diese Aktivitäten unterstützen beim Aufbau eines „grünen Branding“. Allerdings führen sie mit Blick auf das Verrechnungspreismodell auch schnell zur Thematik der Beurteilung, Bewertung und Verrechnung von (neuen) immateriellen Werten. Die Finanzverwaltung prüft gerade die Verrechnung von immateriellen Werten, den sogenannten „Intangibles“, immer eingehender im Rahmen von Betriebsprüfungen.
Änderungen in der Gestaltung der Lieferkette haben in der Regel aber auch weitere steuerliche Auswirkungen beispielsweise auf die indirekten Steuern und Zollabgaben, die in die Planung mit einbezogen werden sollten.