In das Zentrum der Geldwäscheprävention rückt ein risikobasierter Ansatz. Verpflichtete haben ein wirksames geldwäschespezifisches Risikomanagement zu implementieren, das eine (ggf. gruppenweite) Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen umfasst. Die Risikoanalyse ist zu dokumentieren, regelmäßig zu aktualisieren und den Aufsichtsbehörden bereitzustellen. Sie bildet das Fundament für interne Sicherungsmaßnahmen, deren Funktionsfähigkeit zu überwachen ist und die bei Bedarf zu aktualisieren sind. Gegenstand der internen Sicherungsmaßnahmen sind unter anderem Grundsätze, Verfahren und Kontrollen zum Umgang mit Risiken, zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden (also KYC-Prozesse), ein internes Hinweisgebersystem, die Erfüllung von Verdachtsmeldepflichten, Schulungen und Zuverlässigkeitsprüfungen der Mitarbeiter sowie Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten und die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten für die Gruppe. Die auf der Risikoanalyse basierenden Sicherungsmaßnahmen haben zudem gruppenweit einheitlich zu sein.
Umfangreich sind auch die Informationen, die die Verpflichteten künftig intern einholen und dokumentieren müssen. Hier geht es unter anderem um Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses der wirtschaftlich Berechtigten. Hinsichtlich derartiger Angaben wird verlangt, dass sie stets aktuell zu halten und dem Transparenzregister zu melden sind – ein beträchtlicher Aufwand.