In seiner Tätigkeit als Steuerberater ist Ernst Müller in der Beratung von Gebietskörperschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts und deren ausgegliederten Tochtergesellschaften (Krankenhäuser, Immobiliengesellschaften, Kulturorganisationen etc.), gemeinnützigen Vereinen und vergleichbaren Organisationen tätig.
Er verfügt über breites Wissen in den Branchen Staat und Verwaltung, öffentliche Unternehmen, Gesundheit, Kirchen, gemeinnützige Stiftungen und Non-Profit-Organisationen. Seine Schwerpunkte liegen in allen für seine Klienten zentralen steuerlichen Themen und Fragestellungen.
Darüber hinaus ist er Autor diverser Fachpublikationen.