Mit 1. Oktober 2026 wurde die 290. Verordnung der Cybersicherheitsbehörde zur Festlegung näherer Anforderungen an die Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit erlassen.
Unternehmen müssen jetzt prüfen, ob Risikoanalyse, Dokumentation und Meldeprozesse die Vorgaben erfüllen.