Unsere letzten Tax News aus dem Bereich Selbstanzeige
BFG zur Selbstanzeige bei WiEReG-Meldepflichtverletzung: Keine Korrekturmeldung an die Registerbehörde nötig
17.2.2025: Verstöße gegen WiEReG-Meldepflichten können mittels Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG saniert werden. Unklar war bisher, wie die „Schadensgutmachung“ gegenüber der Registerbehörde zu erfolgen hat. Nach Ansicht des BMF musste „zeitgleich“ mit bzw umgehend nach der Selbstanzeige eine Korrekturmeldung an die Registerbehörde erfolgen, um die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige sicherzustellen. Dagegen muss nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts bei Selbstanzeigen in Angelegenheiten des WiEReG überhaupt keine Korrekturmeldung an die Registerbehörde vorgenommen werden (BFG 14.1.2025, RV/7300035/2024). [zur Tax News]
„Taktiererzuschlag“ bei Selbstanzeige: Eine bloß vorbereitete, aber noch nicht eingereichte Selbstanzeige kann die Verhängung eines „Taktiererzuschlags“ nicht verhindern
22.02.2024: Wird eine Selbstanzeige nach der „Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe“ einer abgabenbehördlichen Prüfung erstattet, ist zusätzlich zur Abgabenachzahlung binnen Monatsfrist ein „Taktiererzuschlag“ von bis zu 30 % zu entrichten, um Straffreiheit zu erlangen. Die Prüfung muss dabei kausal für die Selbstanzeige sein. Nach der Rechtsprechung des BFG ist nur die Tatsache der Erstattung der Selbstanzeige nach der Prüfungsankündigung entscheidend: Dass eine Selbstanzeige bereits erstellt, aber noch nicht an die Abgabenbehörde übermittelt worden ist, ändert an dieser Beurteilung nichts. [zur Tax News]
BFG zur Selbstanzeige: Knapp daneben ist auch vorbei – KEINE Strafbefreiung bei mangelhafter Offenlegung der Umstände
12.12.2022: Damit eine Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung entfaltet, müssen sämtliche im Gesetz genannten Anwendungsvoraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem müssen die zur Feststellung der Verkürzung bedeutsamen Umstände in dem Umfang offengelegt werden, dass die Behörde die verkürzten Abgaben ohne Verzug vorschreiben kann. Straffreiheit tritt daher NICHT ein, wenn die Behörde zuerst umfangreiche Nachforschungen anstellen muss, um die nachzuzahlenden Abgaben festsetzen zu können. Mangelnde Erfahrung im Bereich der Selbstanzeige und damit verbundene Fehler sind dem Abgabepflichtigen zuzurechnen: Unkenntnis über die Voraussetzungen einer Selbstanzeige stehen der Strafbarkeit nicht entgegen (BFG 18.10.2022, RV/1300008/2015). [zur Tax News]
Selbstanzeige: Voraussetzungen und 7 Praxistipps
27.10.2022: Die Selbstanzeige ermöglicht dem Steuerpflichtigen den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit. Bei der Erstellung einer Selbstanzeige gilt es die gesetzlichen Anwendungsvoraussetzungen zu erfüllen. Diese werden im Rahmen dieser Tax News samt Tipps & Tricks aus der Praxis dargestellt. [zur Tax News]
BFG zu konkludenter Selbstanzeige und Schätzung: Selbst bei unvollständiger Schadensgutmachung vollständige Strafaufhebung denkbar
20.09.2022: Die nachträgliche Entrichtung einer verkürzten Abgabe kann im Einzelfall eine konkludente Selbstanzeige darstellen. Eine zu niedrige Schätzung und daher zu niedrige Nachzahlung des verkürzten Betrages kann im Zweifel vollständig strafaufhebend sein (BFG 15.09.2021, RV/5300007/2020). [zur Tax News]