Letzte Updates
- 15.2.2025: Unterlassen einer WiEReG-Bestätigungsmeldung: Grobes Verschulden mangels Einsichtnahme in die Finanzonline-Databox
- 15.2.2025: BFG zur Selbstanzeige bei WiEReG-Meldepflichtverletzung: Keine Korrekturmeldung an die Registerbehörde nötig
- 09.12.2024: BFG zum Zollstrafrecht: Organisationsverschulden von Entscheidungsträgern
- 09.12.2024: BFG zu Kryptowährungen: keine Abgabenhinterziehung bei unklarer Rechtslage
- 09.12.2024: BFG zum Unterlassen der Abgabe von Steuererklärungen - Abgrenzung Versuchsstrafbarkeit von vollendeter Abgabenhinterziehung
- 09.12.2024: BFG verneint Abgabenhinterziehung - Durch einen Steuerberater vertretener Steuerpflichtiger muss bei komplexer Rechtslage richtige Einkunftsart nicht kennen
Weitere aktuelle Beiträge zu unseren finanzstrafrechtlichen Schwerpunkt-Themen finden Sie im Anschluss sowie in unserem Archiv.
Aufgrund der Komplexität des Abgabenrechts erfordert die Lösung von finanzstrafrechtlichen Fragestellungen Fachexpertise nicht nur im Straf-, sondern auch im Abgabenrecht. Da wir uns dieses Erfolgskriteriums bewusst sind, arbeiten wir in unseren Finanzstrafrechtsfällen stets eng mit den jeweiligen abgabenrechtlichen Spezialisten bei KPMG zusammen.
Da die Finanzstrafbehörden regional tätig werden, ist auch das Finanzstrafrechtsteam bei KPMG dezentral organisiert und in den Bundesländern regional verankert. Unsere KPMG-Experten aus ganz Österreich unterstützen Sie jederzeit gerne auch vor Ort.
Schwerpunkte Finanzstrafrecht 2022/2023/2024
Aktuelle Publikation
SWK-Spezial Mindestbesteuerung
Unternehmensgruppen mit einem konsolidierte Umsatzerlös von mehr als EUR 750 Mio. unterliegen ab dem Jahr 2024 der „Globalen Mindestbesteuerung“: Bei einer Effektivsteuerquote unter 15 % droht eine zusätzliche Steuerbelastung in Form einer Ergänzungssteuer.
Die komplexen Regeln des Mindestbesteuerungsgesetzes (MinBestG) haben die KPMG Expert:innen im neuen „SWK-Spezial Mindestbesteuerung“ aufgearbeitet. Das Team um Stefan Papst hat sich mit den abgabenverfahrens- und finanzstrafrechtlichen Besonderheiten zur Mindestbesteuerung auseinandergesetzt.
Archiv
BFG verneint Abgabenhinterziehung
9.12.2024:Ein Steuerpflichtiger erklärte liechtensteinische Einkünfte gegenüber der Steuerbehörde in Liechtenstein und legte dies dem österreichischen Finanzamt (FA) offen. Später nahm das FA eine Umqualifizierung der Einkünfte vor, was zu einer effektiven Besteuerung der liechtensteinischen Einkünfte in Österreich führte. Gemäß BFG ging der Steuerpflichtige davon aus, eine legale Gestaltungsmöglichkeit der Steuervermeidung zu wählen. Aufgrund der äußerst komplexen Steuerrechtsmaterie konnte er zudem die unrichtige Rechtsmeinung seines Steuerberaters zum konkreten Lebenssachverhalt nicht erkennen. Gleichermaßen traf den Steuerberater mangels Rechtsprechung zum Thema kein Vorsatzvorwurf (BFG 2.10.2023, RV/1100014/2020). [zur Tax News]
BFG zum Unterlassen der Abgabe von Steuererklärungen
9.12.2024:Steuererklärungen werden zum Fälligkeitszeitpunkt nicht eingereicht: Bei Unkenntnis der Behörde von der Entstehung eines Abgabenanspruchs dem Grunde nach liegt eine vollendete Abgabenhinterziehung vor, wenn die Beschuldigte die Abgabenverkürzung bei Eintritt der Erklärungsverpflichtung ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet (Bundesfinanzgericht 8.10.2024, RV/7300060/2024).[zur Tax News]
BFG zum Zollstrafrecht: Organisationsverschulden von Entscheidungsträgern
9.12.2024: Diese Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) betraf ein mögliches Organisationsverschulden von Entscheidungsträgern bei Zollvergehen. Strittig war die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Dienstleistungsunternehmens im Zollbereich wegen nicht ordnungsgemäßer Abwicklung von Zollverfahren, obwohl wesentliche Verstöße durch Mitarbeiter von Subunternehmern begangen wurden. Die Entscheidung betont die Notwendigkeit klarer Verantwortlichkeiten und interner Kontrollen im Zollbereich, um insbesondere finanzstrafrechtliche Risiken bestmöglich vermeiden zu können (BFG 13.9.2023, RV/1300019/2020).[zur Tax News]
BFG zu Kryptowährungen: keine Abgabenhinterziehung bei unklarer Rechtslage
9.12.2024: Nicht offengelegte Gewinne aus Kryptomining und Tausch von Kryptowährungen in den Jahren 2013 und 2014 bewirken keine Abgabenhinterziehung. In Ermangelung von Richtlinien, Rechtsprechung und expliziter Regelung musste der Abgabepflichtige nicht von einer Steuerpflicht ausgehen (Bundesfinanzgericht 14.3.2024, RV/7100208/2024).[zur Tax News]
Finanzstrafrecht: Die wichtigsten Änderungen durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024
23.9.2024: Die im Zuge des Betrugsbekämpfungsgesetzes (BBKG) 2024 (Teil 1) erfolgten Änderungen des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zielen einerseits auf die Verschärfung der Strafbarkeit im Zusammenhang mit Scheinunternehmen und Scheinrechnungen ab, andererseits wurden verfahrensbeschleunigende Maßnahmen vorgesehen, die zu einer Entlastung der Finanzstrafbehörden beitragen sollen. Die Änderungen sind mit 20. Juli 2024 in Kraft getreten.[zur Tax News]
Scheinunternehmer: Ausgewählte Änderungen des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG)
23.9.2024: Seit Inkrafttreten des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) im Jahr 2016 sind in der Praxis neue Betrugsmuster anzutreffen, deren wirksame Bekämpfung nach Ansicht des Gesetzgebers legistische Anpassungen erforderte. Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz (BBKG) 2024 (Teil II) wurden zahlreiche Anpassungen des SBBG vorgenommen, die eine effektive(re) Bekämpfung von Sozialbetrug durch Scheinunternehmen gewährleisten sollen. Die Änderungen sind mit 1. September 2024 in Kraft getreten.[zur Tax News]
Finanzstrafverfahren gegen Verbände und Steuerkontrollsystem
25.6.2024: Nicht nur natürliche Personen können sich strafbar machen, sondern auch Unternehmen. Das einschlägige Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) soll Unternehmen zur Compliance motivieren. Dieses seit rund 20 Jahren bestehende Gesetz kommt im Finanzstrafrecht überdurchschnittlich oft zur Anwendung. Risikominimierend können „Steuerkontrollsysteme“ (SKS) wirken. Der folgende Überblick richtet den Fokus auf Konsequenzen nach Tatbegehung und speziell auf das sogenannte „Verfolgungsermessen“.[zur Tax News]
Verwendung eines ausländischen Kfz in Österreich: Vorsätzliche Abgabenhinterziehung von NoVA und Kfz-Steuer
22.2.2024:Wird ein ausländisches Kfz in Österreich von einer in Österreich ansässigen Person länger als einen Monat im Inland verwendet, so fallen grundsätzlich NoVA und Kfz-Steuer an. Eine österreichische Zulassung des Fahrzeuges ist hierfür nicht erforderlich. Das BFG geht in einer vor kurzem ergangen Entscheidung davon aus, dass dieser Umstand allgemein bekannt ist. Die Konsequenz: Vorsätzliche Abgabenhinterziehung (BFG 17.10.2023, RV/630000/2021).[zur Tax News]
„Taktiererzuschlag“ bei Selbstanzeige: Eine bloß vorbereitete, aber noch nicht eingereichte Selbstanzeige kann die Verhängung eines „Taktiererzuschlags“ nicht verhindern
22.2.2024:Wird eine Selbstanzeige nach der „Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe“ einer abgabenbehördlichen Prüfung erstattet, ist zusätzlich zur Abgabenachzahlung binnen Monatsfrist ein „Taktiererzuschlag“ von bis zu 30 % zu entrichten, um Straffreiheit zu erlangen. Die Prüfung muss dabei kausal für die Selbstanzeige sein. Nach der Rechtsprechung des BFG ist nur die Tatsache der Erstattung der Selbstanzeige nach der Prüfungsankündigung entscheidend: Dass eine Selbstanzeige bereits erstellt, aber noch nicht an die Abgabenbehörde übermittelt worden ist, ändert an dieser Beurteilung nichts. [zur Tax News]
Fehlende Unterlagen: Abgabenhinterziehung des Steuerberaters wegen unterlassener Einreichung der Steuererklärung?
27.10.2023: Verpflichten sich Parteienvertreter:innen gegenüber ihren Klienten zur Einreichung der Steuererklärung, übernehmen sie damit auch die Verantwortung für die Einhaltung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitsplichten ihrer Klienten für diese Steuererklärung. Unterlässt der Steuerberater / die Steuerberaterin die Einreichung der Steuererklärung, kann er / sie als unmittelbarer Täter:in eine Abgabenhinterziehung begehen, wenn ihm /ihr die Erstellung einer korrekten Steuererklärung tatsächlich möglich war (VwGH 28.03.2023, Ra 2021/16/0097). [zur Tax News]
(Finanz-)strafrechtliche Verurteilung: Ausschluss aus Vergabeverfahren?
27.10.2023: Eine rechtskräftige Verurteilung bei Verwirklichung bestimmter strafrechtlicher Tatbestände, eine Bestrafung aufgrund eines Finanzvergehens oder das Nicht-Nachkommen von Verpflichtungen zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und Abgaben kann zu weitreichenden Konsequenzen im Vergaberecht führen. Mit dem BVergG 2018 wurden die Tatbestände, die zum Ausschluss eines Unternehmers aus dem Vergabeverfahren führen, konkretisiert und erweitert. Eine gerichtliche Verurteilung wegen Abgabenhinterziehung erfüllt bspw. diesen Tatbestand.[zur Tax News]
Nichterklärung deutscher Pension: BFG geht von allgemeiner Steuerpflicht von Abgabenhinterziehung aus
27.10.2023: Die Nichterklärung einer ausländischen Pension in Österreich kann nicht damit gerechtfertigt werden, dass vom Besteuerungsrecht eines anderen Staates ausgegangen wird. Das BFG geht prinzipiell von der Kenntnis der österreichischen Einkommensteuerpflicht, bei einer etwaigen Unsicherheit des Steuerpflichtigen von einer Erkundigungspflicht und damit im konkreten Fall von einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung aus. Hinsichtlich der Abgabenfestsetzung im Abgabenverfahren gilt daher die lange Verjährungsfrist von zehn Jahren. (BFG 29.04.2021, RV/7100535/2021)[zur Tax News]
VfGH zu steuerlichem Wohlverhalten als Fördervoraussetzung: Anknüpfung an Verurteilung verfassungswidrig
27.10.2023: Nach der aktuellen Rechtsprechung des VfGH darf der Gesetzgeber die Gewährung von Förderungen an ein steuerliches Wohlverhalten knüpfen. Jedoch darf die Gewährung von Förderungen nicht vom Zeitpunkt der rechtskräftigen Verhängung einer finanzstrafrechtlichen Sanktion abhängig gemacht werden. Hingegen wäre eine Anknüpfung der Förderwürdigkeit an den Tatzeitpunkt des Finanzvergehens verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. (VfGH 05.10.2023, G 172/2022-14, V 172/2022-14)[zur Tax News]
Finanzstrafrecht: Jüngste gesetzliche Änderungen
27.9.2023: Das AbgÄG 2023 verlängert die finanzstrafrechtliche Verjährungsfrist für den Abgabenbetrug (§ 39 FinStrG) mit einem EUR 500.000 übersteigenden strafbestimmenden Wertbetrag und für den grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug (§ 40 FinStrG) von fünf auf zehn Jahre. Die Gesetzesmaterialien begründen dies insb. mit einer Angleichung an die Verjährung der Betrugsstrafbarkeit im Strafgesetzbuch.[zur Tax News]
Finanzstrafvergehen: Entscheidende Nebenschauplätze in der Praxis
26.9.2023: Im Gegensatz zu exemplarisch dargestellten unmittelbaren Folgen einer Verurteilung sind mittelbare Konsequenzen („Nebenschauplätze“) i.d.R. nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Da diese schwerwiegend sein können, sollte sich jede:r Steuerpflichtige bewusst sein, dass sich eine Verurteilung auch in der Zukunft auf die verschiedensten privaten und beruflichen Bereiche auswirken kann.[zur Tax News]
Verbandsverantwortlichkeit: Keine Zurechnung von Straftaten von Mitarbeitern von Subunternehmen
26.9.2023: Mitarbeiter von Subunternehmen sind nicht als Mitarbeiter des auftragserteilenden Verbandes zu sehen. Eine Zurechnung des finanzstrafrechtlich relevanten Verhaltens von Mitarbeitern von Subunternehmen an den auftragserteilenden Verband findet mangels Mitarbeitereigenschaft nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) nicht statt. Davon unabhängig kann den auftragserteilenden Verband jedoch eine Strafbarkeit für Sorgfaltspflichtverstöße eigener Mitarbeiter und Entscheidungsträger treffen wie z. B. durch unzureichende Überwachung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Erfüllung der an den Subunternehmer rechtsgeschäftlich ausgelagerten eigenen Zollpflichten (BFG 18.10.2022, RV/1300006/2018).[zur Tax News]
Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG): Finanzstrafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen – (keine) Selbstanzeige möglich
19.4.2023:Mit dem DPMG wurden nicht nur diverse Pflichten für Plattformbetreiber eingeführt, sondern auch ein europaweiter Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden implementiert. Dieser Beitrag liefert einen Überblick über die finanzstrafrechtlichen Implikationen bei Verstößen gegen das DPMG.[zur Tax News]
Keine Akteneinsicht für Masseverwalter einer GmbH im Finanzstrafverfahren ihrer Entscheidungsträger
19.4.2023:Wird ein Finanzstrafverfahren nur gegen die Entscheidungsträger einer insolventen GmbH (= Verband) geführt, steht dem Masseverwalter in diesem Verfahren kein Recht auf Akteneinsicht zu. Da Verbandsgeldbußen als Geldstrafen wegen strafbarer Handlungen als ausgeschlossene Ansprüche iSd § 58 Z 2 Insolvenzordnung (IO) anzusehen sind und daher nicht als Insolvenzforderungen gelten, ist die Masse von der Verhängung einer Verbandsgeldbuße nicht berührt. Mangels Masseberührung ist der Masseverwalter betreffend die Verhängung von Verbandsgeldbußen nicht zur Vertretung der Masse befugt. (VwGH 22.03.2022, Ra 2020/16/0136-6).[zur Tax News]
BFG zur Selbstanzeige: Knapp daneben ist auch vorbei – KEINE Strafbefreiung bei mangelhafter Offenlegung der Umstände
12.12.2022: Damit eine Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung entfaltet, müssen sämtliche im Gesetz genannten Anwendungsvoraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem müssen die zur Feststellung der Verkürzung bedeutsamen Umstände in dem Umfang offengelegt werden, dass die Behörde die verkürzten Abgaben ohne Verzug vorschreiben kann. Straffreiheit tritt daher NICHT ein, wenn die Behörde zuerst umfangreiche Nachforschungen anstellen muss, um die nachzuzahlenden Abgaben festsetzen zu können. Mangelnde Erfahrung im Bereich der Selbstanzeige und damit verbundene Fehler sind dem Abgabepflichtigen zuzurechnen: Unkenntnis über die Voraussetzungen einer Selbstanzeige stehen der Strafbarkeit nicht entgegen (BFG 18.10.2022, RV/1300008/2015). [zur Tax News]
Selbstanzeige: Voraussetzungen und 7 Praxistipps
27.10.2022: Die Selbstanzeige ermöglicht dem Steuerpflichtigen den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit. Bei der Erstellung einer Selbstanzeige gilt es die gesetzlichen Anwendungsvoraussetzungen zu erfüllen. Diese werden im Rahmen dieser Tax News samt Tipps & Tricks aus der Praxis dargestellt.[zur Tax News]
BFG zu konkludenter Selbstanzeige und Schätzung: Selbst bei unvollständiger Schadensgutmachung vollständige Strafaufhebung denkbar
20.09.2022: Die nachträgliche Entrichtung einer verkürzten Abgabe kann im Einzelfall eine konkludente Selbstanzeige darstellen. Eine zu niedrige Schätzung und daher zu niedrige Nachzahlung des verkürzten Betrages kann im Zweifel vollständig strafaufhebend sein (BFG 15.09.2021, RV/5300007/2020). [zur Tax News]
BFG erneut zur Steuerpflicht der Todesfallbeihilfe: KEIN Vorsatz
24.06.2022: Der Empfänger einer Todesfallbeihilfe verkannte deren Steuerpflicht. Die Zahlung wurde daher zu Unrecht nicht in die Steuererklärung aufgenommen. Da die Todesfallbeihilfe dem Charakter einer steuerfreien Ablebensversicherung entspricht, liegt allerdings ein entschuldbarer Irrtum vor. KEIN Vorsatz (BFG 17.01.2022, RV/5100090/2020). [zur Tax News]
VwGH erneut zu ausländischen Kapitaleinkünften: Auch die Zahlung Schweizer Abzugssteuer in Höhe von 35 % schließt Vorsatz nicht aus
16.3.2022: Der VwGH bestätigt mit seiner jüngsten Entscheidung seine Rechtsprechung von Anfang Dezember 2021, wonach für das Vorliegen von Vorsatz eine Nachweisführung anhand der allgemeinen Lebenser-fahrung und von Denkgesetzen ausreichend ist. Auch die Entrichtung einer Abzugssteuer auf Kapital-einkünfte im Ausland steht dem Vorsatz nicht entgegen, selbst wenn die ausländische Steuer über dem österr KESt-Niveau liegt (VwGH 17.12.2021, Ra 2019/13/0038).[zur Tax News]
Unrechtmäßige Beantragung von COVID-19 Förderungen: tätige Reue als Mittel zur Straffreiheit
26.1.2022: Wie berichtet (vgl Tax News) , finden im Zuge der Nachkontrollen von COVID-19 Förderungen vermehrt ausführliche Förderungsprüfungen statt. Werden im Rahmen von Förderungsprüfungen unrechtmäßig beantragte COVID-19-Förderungen oder unterlassene Berichtigungen von zunächst gutgläubig beantragten und erhaltenen COVID-19-Förderungen aufgedeckt, kann dies eine Strafbarkeit wegen Betruges nach sich ziehen. Durch das Setzen einer Reuehandlung iSd § 167 StGB wird eine solche Strafbarkeit nachträglich aufgehoben.[zur Tax News]
VwGH zu ausländischen Kapitaleinkünften: vorsätzliche Abgabenhinterziehung aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung
26.1.2022: Nur weil ein Steuerpflichtiger eine Selbstanzeige erstattet, kann daraus noch kein vorsätzliches Handeln abgeleitet werden. Aus der Offenlegung dieser äußeren Umstände (Abgabenverkürzung) können aber Schlüsse auf die subjektive Tatseite gezogen werden. Dabei lässt der VwGH für die Nachweisführung des Vorsatzes von der allgemeinen Lebenserfahrung getragene Feststellungen zum konkreten Lebenssachverhalt genügen. Zur Einschätzung des Kenntnisstandes eines „steuerlichen Laien“ kommt insbesondere der im Fokus der Öffentlichkeit stehenden medialen Berichterstattung Gewicht zu.[zur Tax News]
BFG zu Nichtversteuerung der Todesfallbeihilfe: Erfolgreiche Vorsatzentkräftung
26.1.2022: „Vorsätzlich handelt, wer ein Tatbild mit Wissen und Wollen verwirklicht“. Die Abgabenpflichtige muss somit eine wissentliche und willentliche Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht begründen. Im konkreten Fall liegt eine Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht vor, da die Todesfallbeihilfe nicht in die Einkommensteuererklärung der Beschwerdeführerin aufgenommen wurde. Fraglich ist jedoch, ob der Abgabenpflichtigen auch Vorsatz nachgewiesen werden kann.[zur Tax News]
BFG zur finanzstrafrechtlichen Verantwortung des Co-Geschäftsführers bei faktischer Geschäftsverteilung
13.12.2021: Nach der Rechtsprechung des BFG ist auch eine lediglich faktische Geschäftsverteilung, die niemals verschriftlicht wurde, im Rahmen einer finanzstrafrechtlichen Beurteilung beachtlich. Im konkreten Fall konnte die nicht mit den Abgabenangelegenheiten betraute Geschäftsführerin betreffend eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen finanzstrafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden, da eine Geschäftsverteilung faktisch gegeben war und daher ein vorsätzliches Handeln nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden konnte. [zur Tax News]
Unrechtmäßige Beantragung von COVID-19-Förderungen und Betrug
13.12.2021: Mittlerweile nimmt die Nachkontrolle der COVID-19-Förderungen durch die Förderstellen und Finanzämter Fahrt auf. Werden im Zuge von Förderungsprüfungen unrechtmäßig beantragte COVID-19-Förderungen aufgedeckt und bestehen strafrechtliche Verdachtsmomente für einen etwaigen Förderbetrug, müssen diese von den Prüfern zwingend bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Neben der von Anfang an bewusst unrechtmäßigen Förderbeantragung kann auch die unterlassene Berichtigung einer zunächst gutgläubig beantragten und erhaltenen COVID-19-Förderung eine Strafbarkeit wegen Betrugs nach sich ziehen. [zur Tax News]
BFG zu Nicht-Erklärung von Mieteinkünften durch Steuerausländerin: Vorsatz
20.09.2021: Die Nicht-Erklärung von Vermietungseinkünften in Österreich rechtfertigte eine im Ausland ansässige Vermieterin wie folgt: „Es wurde irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass Einkünfte bis EUR 11.000,00 in Österreich einkommensteuer- und aufgrund der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung auch umsatzsteuerbefreit sind. Daher wurden in der Vergangenheit auch keine Steuererklärungen eingebracht.“ Aus dieser Argumentation der Steuerpflichtigen und der unterlassenen Erkundigung bei einer fachkundigen Stelle leitete das BFG einen Hinterziehungsvorsatz ab (BFG 09.02.2021, RV/1100485/2017). [zur Tax News]
BFG: KEIN Vorsatz bei Irrtum über anzuwendende Rechtslage
20.09.2021: Wenn ein Steuerpflichtiger einem Irrtum über die anzuwendende Rechtslage unterliegt und daher Einkünfte in zu geringer Höhe erklärt, ist nicht von Vorsatz auszugehen. Unterläuft einem Steuerberater ein Irrtum über eine seit Jahren in Geltung stehende Rechtslage, liegt nach der Rechtsprechung des BFG allerdings ein besonders grober Sorgfaltsverstoß des Steuerberaters vor (BFG 3.5.2021, RV/3100747/2020). [zur Tax News]
Praxis Finanzstrafrecht: Folgen einer finanzstrafrechtlichen Verurteilung
14.07.2021: Eine Verurteilung wegen eines Finanzvergehens kann weitreichende Konsequenzen haben. Der nachstehende Artikel gibt einen Überblick über mögliche mittelbare Folgen einer rechtskräftigen finanzstrafrechtlichen Verurteilung und zeigt, wie wichtig präventive Schritte zur Vermeidung einer Verurteilung sind. [zur Tax News]
BFG zur Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige: Fishing Expeditions bewirken KEINE Tatentdeckung
25.05.2021: Die Entdeckung der Tat steht der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige entgegen. Eine Tatendeckung liegt nicht vor, wenn ein Betriebsprüfer der steuerlichen Vertretung per E-Mail allgemein gehaltene Fragen übermittelt. Nach der jüngsten BFG-Rechtsprechung ist darüber hinaus für die Erlangung Straffreiheit die Entrichtung des Taktiererzuschlages (§ 29 Abs 6 FinStrG) notwendig, wenn die Selbstanzeige „anlässlich“ der Betriebsprüfung eines anderen Steuerpflichtigen erstattet wird (BFG 12.01.2021, RV/7300036/2020). [zur Tax News]
BFG zu unterlassener Schenkungsmeldung: KEIN Vorsatz des Abgabepflichtigen, wenn Berater Meldepflicht übersehen hat
22.02.2021: Eine finanzstrafrechtliche Bestrafung verlangt die fast vollständige Gewissheit über die Erfüllung des objektiven und subjektiven Straftatbestandes. Bestehen Zweifel, so sind diese zugunsten des Beschuldigten beachtlich. Übersieht der steuerliche Vertreter des Abgabepflichtigen bestehende abgabenrechtliche Pflichten, spricht dies gegen die Erfüllung des subjektiven Tatbestandes (Vorsatz) des Abgabepflichtigen (BFG 10.09.2020, RV/5300008/2015). [zur Tax News]
Das neue Amt für Betrugsbekämpfung
22.02.2021: Mit der Neuorganisation der Finanzverwaltung kam es auch zu weitreichenden Neuerungen in Bezug auf die Steuerbetrugsbekämpfung. Mit dem neu geschaffenen Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) und dem Zollamt Österreich (ZAÖ) bestehen seit diesem Jahr nur noch zwei bundesweit zuständige Finanzstrafbehörden. Im Folgenden soll der in der Praxis so bedeutsame Bereich „Finanzstrafsachen“ des ABB näher beleuchtet werden. [zur Tax News]
BFG zu Zahlungserleichterungen für Geldstrafen nach dem FinStrG
22.02.2021: Damit eine Zahlungserleichterung für Geldstrafen nach dem FinStrG gewährt werden kann, muss der aushaftende Betrag grundsätzlich einbringlich sein sowie eine erhebliche Härte vorliegen. Zusätzlich kommt es bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Zahlungserleichterung maßgeblich darauf an, ob der Strafzweck trotz der Zahlungserleichterung sachgerecht verwirklicht wird: Würde die Gewäh-rung einer Zahlungserleichterung den Strafzweck im Hinblick auf eine rasche Entrichtung der Strafe vereiteln, ist die Zahlungserleichterung zu versagen. Wenn sich die Geldstrafe in weiterer Folge als uneinbringlich erweist, kann der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe durch die Erbringung gemeinnütziger Leistungen unterbleiben. Im Rechtsmittelverfahren kann eine Zahlungserleichterung nicht mehr durch-gesetzt werden, wenn der Rückstand am Strafkonto zwischenzeitig getilgt wurde (BFG 2.9.2020, RV/5300034/2018). [zur Tax News]
BFG: Keine Abgabenhinterziehung bei Wertpapierverkauf am letzten Tag der Spekulationsfrist
14.12.2020: Erstattet ein Abgabepflichtiger Selbstanzeige betreffend im Ausland erzielter Einkünfte, gehen Finanzamt und Bundesfinanzgericht (BFG) regelmäßig von der Anwendbarkeit der verlängerten Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben aus. Eine Festsetzung der Einkommensteuer ist daher bis zu 10 Jahre nach Einkünfteerzielung möglich. Wenn der Abgabepflichtige ein Wertpapier am letzten Tag der Spekulationsfrist veräußert und den daraus resultierenden Spekulationsgewinn nicht ordnungsgemäß erklärt, liegt nach der jüngsten Entscheidung des BFG jedoch keine vorsätzliche Abgabenhinterziehung vor. Die verlängerte 10-jährige Verjährungsfrist gelangt nicht zu Anwendung. [zur Tax News]
VwGH – Neues zum Taktiererzuschlag bei Selbstanzeigen
14.09.2020: In einer jüngsten Entscheidung äußerte sich der VwGH in den folgenden vier Punkten erneut zum „Taktiererzuschlag“: (1) Die Festsetzung des Zuschlages ist auch für vor 2014 begangene Delikte zulässig und (2) hat je verkürzter Abgabe zu erfolgen. (3) Reichen die Zahlungen des Ab-gabepflichtigen für die vollständige Begleichung sämtlicher Zuschläge nicht aus, so erfolgt die Verrechnung der gezahlten Beträge mit den jeweils „ältesten“ Zuschlägen. (4) Für die erstmalige Vorschreibung des Zuschlages ist das BFG funktionell unzuständig. [zur Tax News]
VwGH zu nicht abziehbarer Vorsteuer bei Umsatzsteuerbetrug: bei Wissentlichkeit des Leistungsempfängers keine Betriebsausgabe
01.07.2020: Bei Vorliegen von Umsatzsteuerbetrug steht dem Leistungsempfänger kein Vorsteuerabzug zu. Für den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestehen bei Kenntnis des Leistungsempfänger von der Nichtentrichtung der ausgewiesenen Umsatzsteuer auch „erhebliche Zweifel an der betrieblichen Veranlassung“ der durch den Leistungsempfänger bezahlten Umsatzsteuer (VwGH 23.1.2020, Ra 2019/15/0017). Daher ist die geleistete Umsatzsteuer nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. [zur Tax News]
BMF erlässt Wartungserlass zu den GMSR und die jährliche Verordnung über die Liste der teilnehmenden Staaten gem § 91 Z 2 GMSG
01.07.2020: Die BMF-Verordnung zu § 91 Z 2 GMSG vom 28.05.2020 über die Liste der teilnehmenden Staaten erweitert aus der Sicht Österreichs sowohl den Kreis der teilnehmenden Staaten als auch den Kreis jener Staaten, mit denen Österreich im Jahr 2020 Finanzdaten zu Steuerzwecken effektiv austauschen wird.
Durch den Wartungserlass des BMF vom 19.04.2020 erfolgten in den bisherigen Richtlinien zum Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSR vom 12.12.2016 neben der laufenden Wartung die Anpassung an gesetzliche Änderungen durch das JStG 2018, das AbgÄG 2020 sowie die Umsetzung der Empfehlungen des Globalen Forums für Transparenz und Informationsaustausch der OECD.
Weiters hat das BMF die fortgesetzte Gültigkeit seiner in der schriftlichen Erledigung vom 16.07.2019, BMF-010221/0193-IV/8/2019, zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung zur Behandlung altanonymer Finanzkonten (§ 7 Abs 8 und Abs 10 FM-GwG) ohne Indizien auch für solche Konten mit einem Kontowert über USD 1.000 nach dem Inkrafttreten der GMSG-Novelle idFd AbgÄG 2020 bestätigt. [zur Tax News]
„Taktiererzuschlag“ bei Selbstanzeigen: Tatsächliche Kenntnisnahme von bevorstehender steuer- oder zollrechtlicher Überprüfung entscheidend
16.05.2020: Wird eine Selbstanzeige nach der „Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe“ einer abgabenbehördlichen Prüfung erstattet, ist zusätzlich zur Abgabenachzahlung binnen Monatsfrist ein Taktiererzuschlag von bis zu 30 % zu entrichten, um Straffreiheit zu erlangen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs reicht es aus, wenn der Abgabepflichtige tatsächlich Kenntnis von einer anstehenden Maßnahme gem § 29 Abs 6 FinStrG (Betriebsprüfung, Nachschau, Beschau, Abfertigung) erlangt und daher mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit der Tatentdeckung gerechnet werden muss. Auf die Form der Kenntnisnahme soll es dabei nicht angekommen; auch Telefonate und E-Mails sind daher geeignet den „Taktiererzuschlag“ auszulösen. [zur Tax News]
BFG zu Taktiererzuschlag bei Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen
15.05.2020: Das Finanzamt hat bei der Festsetzung des Taktiererzuschlages (§ 29 Abs 6 FinStrG) zu prüfen, ob ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Finanzvergehen begangen wurde. Wenn ein Finanzvergehen nur vorsätzlich begangen werden kann (zB § 49 Abs 1 lit a FinStrG), ist bei grober Fahrlässigkeit mangels Finanzvergehens kein Zuschlag festzusetzen. Bei einem GmbH-Geschäftsführer ist davon auszugehen, dass er die Pflicht zur USt-Voranmeldung sowie die Fälligkeit der Vorauszahlungen kennt. Dies gilt vor allem dann, wenn in der Vergangenheit bereits Selbstanzeigen in Zusammenhang mit UVAs eingebracht wurden. [zur Tax News]
BFG zu Taktiererzuschlag bei Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen
15.05.2020: Das Finanzamt hat bei der Festsetzung des Taktiererzuschlages (§ 29 Abs 6 FinStrG) zu prüfen, ob ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Finanzvergehen begangen wurde. Wenn ein Finanzvergehen nur vorsätzlich begangen werden kann (zB § 49 Abs 1 lit a FinStrG), ist bei grober Fahrlässigkeit mangels Finanzvergehens kein Zuschlag festzusetzen. Bei einem GmbH-Geschäftsführer ist davon auszugehen, dass er die Pflicht zur USt-Voranmeldung sowie die Fälligkeit der Vorauszahlungen kennt. Dies gilt vor allem dann, wenn in der Vergangenheit bereits Selbstanzeigen in Zusammenhang mit UVAs eingebracht wurden. [zur Tax News]
Überblick zu Geldstrafen bei Verletzung diverser Meldepflichten
16.03.2020: Nicht nur die Hinterziehung von Abgaben, sondern auch die Verletzung bestimmter Meldepflichten kann für den Abgabepflichtigen zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen. Im Folgenden wird ein Überblick über die Geldstrafen in Zusammenhang mit dem WiEReG, dem EU-Meldepflichtgesetz, der Meldepflicht für Online-Plattformbetreiber nach § 18 Abs 11 und 12 UStG, dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz, der Schenkungsmeldepflicht und der Pflicht zur Mitteilung über Auslandszahlungen gem § 109b EStG gegeben. Nicht in jedem Fall können unterlassene oder fehlerhafte Meldung mithilfe einer Selbstanzeige saniert werden; der Gesetzgeber hat diese Sanierungsmöglichkeit nicht einheitlich geregelt. [zur Tax News]
VwGH: Keine Abgabenhinterziehung bei ausländischen Kapitalerträgen – Nachweisführung Vorsatz missglückt
13.02.2020: Die Beurteilung, ob eine Abgabe hinterzogen wurde, verlangt eindeutige, ausdrückliche und nachprüfbare Feststellungen über die Hinterziehung. Allgemeine Ausführungen zu Vorsatz und Rechtsirrtum werden dem nicht gerecht. Verwenden Finanzamt/BFG standardisierte Stehsätze und Textbausteine ohne Feststellung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, hat dies die Rechtswidrigkeit des Bescheides/Erkenntnisses zur Folge. [zur Tax News]