Über die Zukunft eines Unternehmens in der Krise zu entscheiden, ist nie leicht. Nach der Einführung des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (sog. Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG) zum 1. Januar 2021 steht das Management eines Unternehmens – zumindest bei drohender Zahlungsunfähigkeit – vor der Frage, ob eine Restrukturierung nach StaRUG möglich oder ob ein Insolvenzantrag zu stellen ist.
Schnelle Transparenz zur richtigen Weichenstellung
Egal, ob es um eine Sanierung geht, ob ein Insolvenzverwalter übernimmt oder ob die Gläubigerseite sich engagiert: alle Beteiligten tragen hohe Verantwortung.
Um die Weichen richtig stellen und erforderliche Entscheidungen fundiert treffen zu können, braucht es schnell Transparenz über Kennzahlen aller Art. Dazu gehören beispielsweise Eigenkapitalrentabilität, Working Capital, Verschuldungsgrad, Anlagendeckungsgrad, Liquiditätskennzahlen oder Vorratsintensität.
Unser Leistungsangebot
KPMG unterstützt zielgerichtet und bedarfsgerecht mit einem Team erfahrener Buchhalter bzw. auf Insolvenzbuchhaltung spezialisierter Buchhalter bei der Aktualisierung der Buchhaltung, der Aufbereitung der Datengrundlage und der Ermittlung der erforderlichen Kennzahlen. Auf dieser Basis können Restrukturierungsmaßnahmen sachgerecht entwickelt werden.
Sind diese Maßnahmen identifiziert, beurteilt KPMG sie im Hinblick auf ihre steuerlichen Auswirkungen. Hier ist insbesondere wichtig, inwieweit ein steuerlicher Gewinn entsteht und als Sanierungsgewinn steuerfrei bleibt. So wird sichergestellt, dass die Maßnahmen zur Krisenbewältigung beitragen.
Wir stehen Ihnen mit unserem Team aus insolvenz- und sanierungserfahrenen Steuer-Experten zur Seite. Sprechen Sie uns an.
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