EU-FAQ zur Auslegung ausgewählter Vorschriften der CSRD und ESRS veröffentlicht
Reporting News
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Die Europäische Kommission hat am 13. November 2024 das im August 2024 als Entwurf veröffentlichte FAQ-Dokument (Commission Notice) zur Auslegung ausgewählter Vorschriften der Corporate Sustainability Reporting Directive (2022/2464/EU, CSRD), die die Bilanzrichtlinie (2013/34/EU), die Transparenzrichtlinie (2004/109/EC), die Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EC), die Abschlussprüfungsverordnung ((EU) 537/2014) ändern sowie der ESRS ((EU) 2023/2772, European Sustainability Reporting Standards) und der Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088), finalisiert und im EU-Amtsblatt veröffentlicht (C/2024/6792, im weiteren „FAQ“).
Mit den FAQs möchte die Europäische Kommission den Stakeholdern die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen erleichtern und die Nutzbarkeit und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsinformationen gewährleisten. Zudem sollen die FAQ den berichterstattenden Unternehmen zusätzliche Klarheit und Sicherheit in der Erstellung der Berichterstattung verschaffen.
Im FAQ behandelt die Europäische Kommission u.a. die folgenden Themenbereiche:
- Fragen zur Anwendungspflicht, zu Befreiungsmöglichkeiten von der Nachhaltigkeitsberichterstattung (auch durch Drittstaatenunternehmen), zum Zeitpunkt der erstmaligen Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zur Form der Berichterstattung.
- Fragen zur Berichterstattung über die Wertschöpfungskette und die Möglichkeit der Nutzung von Schätzungen.
- Fragen zur Berichterstattung von Drittstaatenunternehmen, insb. nach Artikel 40a der Bilanzrichtlinie. Diese betreffen u.a. die Anwendungspflicht, den Umfang der Berichterstattung, den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung, die Anwendung der ESRS sowie die Prüfungspflicht.
- Fragen betreffend die Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Zudem äußert sich die EU-Kommission zu einer Fragestellung hinsichtlich der Indikatoren zum Zweck der Offenlegung aus der SFDR, die der Wesentlichkeitsbeurteilung nach der CSRD unterliegen.
Die Bekanntmachung der Kommission kann hier heruntergeladen werden.