Die UGB-Schwellenwerte-Verordnung wurde veröffentlicht: Anpassung der Schwellenwerte zur Ermittlung der Größenklasse und Konzernbefreiung

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Am 20. November 2024 wurde die UGB-Schwellenwerte-Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit mit sofortiger Wirkung gültig. Damit wurde die im Jahr 2023 veröffentlichte delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775 der Europäischen Kommission im österreichischen Recht umgesetzt. Die Schwellenwerte für die Bilanzsumme und die Umsatzerlöse zur Ermittlung der Größenklasse und zur Konzernbefreiung wurden um rund 25 % angepasst. Die die Arbeitnehmeranzahl betreffenden Schwellenwerte sind unverändert. Die folgenden Tabellen stellen die Veränderung der Schwellenwerte dar.

Schwellenwerte zur Ermittlung der Größenklasse gem § 221 UGB:

Obergrenze Bilanzsumme   Umsatzerlöse
in TEUR UGB alt NEU lt. UGB-SchweVO UGB alt NEU lt. UGB-SchweVO
Kleinst-unternehmen 350 450 700 900
Kleine Unternehmen 5.000 6.250 10.000 12.500
Mittelgroße Unternehmen 20.000 25.000 40.000 50.000

Schwellenwerte zur Konzernbefreiung gem § 246 UGB:

Obergrenze Bruttomethode   Nettomethode
in TEUR UGB alt NEU lt. UGB-SchweVO UGB alt NEU lt. UGB-SchweVO
Bilanzsumme 24.000 30.000 20.000 25.000
Umsatzerlöse 48.000 60.000 40.000 50.000

Die geänderten Schwellenwerte sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen. Für Eintritt oder den Entfall der in § 221 und § 246 UGB angeordneten Rechtsfolgen sind die geänderten Werte auch auf Beobachtungszeiträume anzuwenden, die vor dem 1.1.2024 liegen.