Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7) veröffentlicht

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Das IASB hat am 18. Dezember 2024 „Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)“ veröffentlicht.

Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen, helfen Unternehmen dabei, auf Strom aus Quellen wie Wind- oder Solarkraft zugreifen zu können. Diese sind häufig als sog. Power Purchase Agreements (PPA) strukturiert. Der Bezug auf Basis dieser Verträge kann aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen, wie den Wetterbedingungen, schwanken. Die Anwendung der derzeitigen Rechnungslegungsvorschriften konnte zu Erfolgswirkungen führen, die nicht zwingend den Einfluss dieser Verträge auf die Performance des bilanzierenden Unternehmens adäquat reflektierten. Um eine bessere Abbildung dieser Verträge in den Abschlüssen der Unternehmen zu ermöglichen, hat das IASB folgende Änderungen vorgenommen:

  • Klarstellung zur Anwendung der own use exemption auf diese Verträge.
  • Anpassung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften mit der Möglichkeit, Verträge über Strom aus naturabhängigen erneuerbaren Energiequellen als Sicherungsinstrument zu verwenden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Einführen zusätzlicher Angabepflichten, die es den Anlegern ermöglichen, die Auswirkungen dieser Verträge auf die finanzielle Leistungsfähigkeit und den künftigen Cashflow eines Unternehmens zu verstehen.

Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist laut IASB zulässig. Eine Anwendung setzt jedoch in der EU grundsätzlich ein sog. EU-Endorsement voraus.

Die Pressemitteilung ist über die Website des IASB unter diesem Link abrufbar.