ESAs veröffentlichen Serie von Regulierungstexten zu DORA
Die drei europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA – die ESAs) haben im Juli weitere Regulierungsmaßnahmen im Rahmen des Digital Operational Resilience Act (DORA) veröffentlicht.
Am 17. Juli 2024 wurde ein Paket bestehend aus vier finalen Entwürfen technischer Regulierungsstandards (RTS), einem Satz technischer Durchführungsstandards (ITS) und zwei Leitlinien, die alle darauf abzielen, die digitale operative Widerstandsfähigkeit des EU-Finanzsektors zu verbessern, veröffentlicht.
Bei den finalen Entwürfen technischer Standards handelt es sich um
- RTS und ITS zu Inhalt, Format, Vorlagen und Fristen für die Meldung größerer IKT-bezogener Vorfälle und erheblicher Cyberbedrohungen;
- RTS zur Harmonisierung der Bedingungen für die Durchführung der Aufsichtstätigkeiten;
- RTS zur Festlegung der Kriterien für die Zusammensetzung des gemeinsamen Prüfungsteams (JET); und
- RTS zu bedrohungsgesteuerten Penetrationstests (TLPT).
Die Leitlinien umfassen
- Leitlinien zur Schätzung der aggregierten Kosten/Verluste, die durch größere IKT-bezogene Vorfälle verursacht werden, und
- Leitlinien für die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden.
Anschließend wurde am 26. Juli 2024 ein Bericht zu den Entwürfen technischer Regulierungsstandards (RTS) veröffentlicht, in denen festgelegt wird, wie die Bedingungen für die Untervergabe von Informations- und Kommunikationstechnologiedienstleistungen (IKT), die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, gemäß Artikel 30 (2) & (5) DORA zu bestimmen und zu bewerten sind.
Diese RTS konzentrieren sich auf IKT-Dienstleistungen, die von IKT-Unterauftragnehmern erbracht werden, die kritische oder wichtige Funktionen oder wesentliche Teile davon unterstützen. Darüber hinaus spezifizieren sie die Anforderungen während des gesamten Lebenszyklus der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Finanzunternehmen und IKT-Drittdienstleistern. Insbesondere verpflichten sie die Finanzunternehmen, die mit der Vergabe von Unteraufträgen verbundenen Risiken in der vorvertraglichen Phase zu bewerten, einschließlich des Due-Diligence-Verfahrens.
Die diesbezüglichen RTS finden Sie hier.