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      Im Rahmen des Solvency II Reviews hat die EIOPA am 5. Dezember 2025 neue Leitlinien zum Ausschluss von der Gruppenaufsicht, eine Reihe überarbeiteter Leitlinien zur Behandlung verbundener Unternehmen und eine aktualisierte Stellungnahme zu internen Modellen mit dynamischer Volatilitätsanpassung (DVA) veröffentlicht.


      Leitlinien zum Ausschluss von der Gruppenaufsicht

      In der geänderten Solvency-II-Richtlinie hat EIOPA zusätzliche Mandate für Leitlinien erhalten. Deshalb hat EIOPA neue Leitlinien entwickelt, um die Bedingungen zu spezifizieren, unter denen die Gruppenaufsichtsbehörden entscheiden können, Unternehmen von der Gruppenaufsicht auszuschließen.

      Die Leitlinien stellen klar, dass solche Ausschlüsse nur unter außergewöhnlichen Umständen zulässig sind und hinreichend begründet werden müssen. Die Regeln zielen darauf ab, einheitliche Praktiken im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu fördern und ein ähnliches und angemessenes Schutzniveau für alle Versicherungsnehmer zu gewährleisten.

      Die Leitlinien sind ab dem 30. Januar 2027 anwendbar.

       

      Überarbeitete Leitlinien für die Behandlung von verbundenen Unternehmen

      Die ursprünglichen Leitlinien aus dem Jahr 2015 wurden überarbeitet, um die Änderungen der Solvency-II-Richtlinie zur Definition von Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten und deren Abzug von den Eigenmitteln zu berücksichtigen. Die Anzahl der Leitlinien wurde im Zuge der Überarbeitung um 33 % reduziert.

      Die Leitlinien werden ab dem 30. Januar 2027 anwendbar. Bis dahin gelten die im Jahr 2015 veröffentlichten Leitlinien.

       

      Überarbeitete Stellungnahme zur Bewertung von internen Modellen

      EIOPA hat am 3. April 2025 eine Konsultation zur überarbeiteten Opinion zu internen Modellen mit dynamischer Volatilitätsanpassung (DVA) gestartet. Der Abschlussbericht mit finalem Text und Erläuterungen wurde am 5. Dezember 2025 veröffentlicht.

      Anlass der Überarbeitung war, dass einige Unternehmen (partielle) interne Modelle mit DVA verwenden, bei denen sich die Volatilitätsanpassung (VA) unter SCR-Schocks dynamisch verändert – im Gegensatz zum konstanten VA-Ansatz in der Standardformel und bei ausgewählten Anwendern von (partiellen) internen Modellen. EIOPA sah in der DVA-Modellierung besonderen Bedarf an aufsichtsrechtlicher Konvergenz und stärkt deshalb in der aktualisierten Opinion das Vorsichtsprinzip. Die Opinion präzisiert zudem Anforderungen an die DVA-Modellierung, das zugehörige Risikomanagement sowie zusätzliche SFCR-Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit der DVA.

      Die Stellungnahme wird ab dem 30. Januar 2027 anwendbar. Bis dahin gilt die 2017 veröffentlichte Stellungnahme.


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