Die EIOPA hat am 16. Februar 2026 die ersten sechs Papiere in Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD) veröffentlicht.
Im Rahmen der IRRD (Insurance Recovery and Resolution Directive – Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen) ist die EIOPA beauftragt, eine Reihe von technischen Standards (RTS/ITS) und Leitlinien für die Anwendung der Sanierungs- und Abwicklungs-Frameworks zu entwickeln.
Das erste Paket unterstützt die praktische Umsetzung der IRRD und umfasst Aspekte wie präventive Sanierungspläne, Abwicklungspläne, die Bewertung der Abwicklungsfähigkeit und die Kriterien zur Ermittlung kritischer Funktionen.
Konkret handelt es sich bei der Veröffentlichung des ersten Pakets an EIOPA-Papieren zur IRRD um die folgenden Standards und Leitlinien:
- Der Entwurf des RTS zum Inhalt präventiver Sanierungspläne legt die Mindestelemente fest, die präventive (Gruppen‑)Sanierungspläne enthalten müssen – darunter Unternehmens- bzw. Gruppenbeschreibung, Indikatoren-Framework, Maßnahmenkatalog und Kommunikationsstrategie. Zur Entlastung der Unternehmen werden die Glaubwürdigkeits- und Machbarkeitsprüfung auf die Ergebnisdarstellung reduziert, sind Querverweise auf bereits bei der Aufsicht eingereichte Dokumente zugelassen und sind die Anforderungen an kritische Funktionen ausgeklammert. Ziel ist, ein robustes und zugleich praktikables Framework zu erstellen, das im Ernstfall die zügige Wiederherstellung der Finanzlage unterstützt.
- Der Entwurf des RTS zu Kriterien für die Anforderungen an präventive Sanierungsplanung und zu Methoden zur Bestimmung der Marktanteile definiert, welche (Rück‑)Versicherer und Gruppen präventive Pläne erstellen müssen, und beschreibt die Marktanteilsberechnung so, dass mindestens 60 % des jeweiligen Markts erfasst sind. Aufsichtsbehörden können dabei auf bestehende Berichte wie ORSA und Liquiditätspläne zurückgreifen – eine feste Kombinationsmethodik der Kriterien wird bewusst nicht vorgegeben. Ziel ist es, zusätzliche Datenanforderungen zu begrenzen und den Aufwand für Behörden und Unternehmen zu reduzieren.
- Der Entwurf des RTS zum Inhalt von Abwicklungsplänen und Gruppen‑Abwicklungsplänen legt die Mindestbestandteile dieser Pläne dar und hat das Ziel, ein Framework für die operative Vorbereitung und die Durcharbeitung mehrerer Strategien und Szenarien für eine allfällige Abwicklung zu erstellen. EIOPA hat bei der Erstellung des RTS darauf geachtet, die Konsistenz mit einschlägigen Regulierungen sicherzustellen. Ziel des RTS ist es, einen klaren, allgemeinen Mindeststandard für Abwicklungspläne festzulegen.
- Die Leitlinien zu Kriterien für die Ermittlung kritischer Funktionen beschreiben, wie Funktionen (d. h. konkret (Rück-)Versicherer) zu bestimmen sind, deren Ausfall gravierende Auswirkungen auf Versicherungsnehmer, Begünstigte, die Realwirtschaft und die Finanzstabilität haben können. Diese Identifikation legt fest, für welche (Rück‑)Versicherer zwingend Abwicklungspläne zu erstellen sind.
- Die Leitlinien zur Bewertung der Abwicklungsfähigkeit präzisieren die Kriterien für die Beurteilung der Machbarkeit und Glaubwürdigkeit der gewählten Abwicklungsstrategie entlang der im IRRD‑Anhang genannten Resolvability‑Dimensionen. Sie schaffen einen Mindest‑Referenzrahmen, um die Bewertungen zwischen Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Gleichzeitig soll ausreichend Ermessensspielraum bleiben, um Besonderheiten einzelner Unternehmen und Gruppen angemessen zu berücksichtigen.
- Die Leitlinien zu Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen der Abwicklungsfähigkeit und zu den Umständen ihrer Anwendung konkretisieren die in Art. 15(5) IRRD genannten Alternativmaßnahmen und die spezifischen Bedingungen für ihren Einsatz. Sie geben den Abwicklungsbehörden Flexibilität, verlangen aber eine verhältnismäßige Anwendung und die sorgfältige Abwägung der Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Unternehmen. Ziel ist es, praktische Hindernisse systematisch zu identifizieren und mit zielgerichteten, verhältnismäßigen Maßnahmen zu adressieren.
Das komplette EIOPA Paket sowie alle Dokumente finden Sie hier.