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      Del. VO zur Änderung der Del. VO (EU) 2015/35 i. H. a. (Solvency II Verordnung) versicherungstechnische Rückstellungen, langfristige Garantien, Eigenmittel etc. wurde am 18. Februar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.


      Im EU-Amtsblatt vom 18. Februar 2026 ist die „Delegierte Verordnung (EU) 2026/269 der Kommission vom 29. Oktober 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 im Hinblick auf versicherungstechnische Rückstellungen, langfristige Garantien, Eigenmittel, das Aktienrisiko, das Spread-Risiko bei Verbriefungspositionen, andere Kapitalanforderungen nach der Standardformel, die Meldung und Offenlegung, die Verhältnismäßigkeit und die Solvabilität der Gruppe“ veröffentlicht worden.

      Mit den Änderungen werden die umfangreichen Änderungen, die durch die Richtlinie (EU) 2025/2 an Solvency II vorgenommen wurden, auch in der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 umgesetzt und präzisiert.

      Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Sie gilt ab dem 30. Januar 2027.


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