Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 16. Februar 2026 die Verordnung (EU) Nr. 2026/338 vom 13. Februar 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2023/1803 im Hinblick auf den International Financial Reporting Standard 18 veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss für eine Anwendung in der Europäischen Union übernommen.
IFRS 18 wurde von dem International Accounting Standards Board am 9. April 2024 veröffentlicht. Die Neuregelungen streben primär eine Verbesserung der Vergleichbarkeit der Perfomance-Beurteilung an – insbesondere durch die Einführung von Kategorien mit definierten Inhalten und von definierten Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie durch die Streichung von Ausweiswahlrechten in der Kapitalflussrechnung. Neben diesen Vereinheitlichungen enthält IFRS 18 auch neue Vorschriften, die Angaben über unternehmensindividuelle Leistungskennzahlen normieren.
IFRS 18 sowie die damit einhergehenden Änderungen an diversen anderen IFRS-Standards sind spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden.