Das IASB hat am 19. Februar 2026 den Entwurf „ED/2026/1 Amendments to the Fair Value Option for Investments in Associates and Joint Ventures (Proposed amendments to IAS 28)“ zu Änderungen an IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen veröffentlicht.
Der Entwurf ist eine Reaktion auf Unterschiede bei der Anwendung der Fair Value-Option in IAS 28 und resultierende Auswirkungen auf die Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss. Da immer mehr Unternehmen im Rahmen der Umsetzung von IFRS 18 erwägen, die Fair Value-Option zu wählen, besteht Bedarf an zeitnaher Klärung, welche Unternehmen ihre Beteiligungen an assoziierten Unternehmen wahlweise zum beizulegenden Zeitwert bewerten können.
Der IASB schlägt vor, das Wahlrecht nach IAS 28.18 künftig auch solchen Unternehmen zu eröffnen, deren Hauptgeschäftstätigkeit iSd. IFRS 18 darin besteht, in bestimmte Vermögenswerte zu investieren (IFRS 18.49(a)).
Die Änderungen sollen nach kurzer Kommentierungsfrist noch im Jahr 2026 verabschiedet und zeitgleich mit IFRS 18 angewendet werden.
Stellungnahmen zum Entwurf werden vom IASB bis zum 20. April 2026 erbeten.
Den Entwurf können Sie hier herunterladen.