Am 26. Februar 2025 hatte die Europäische Kommission den Vorschlag für das erste Omnibus-Paket veröffentlicht (sog. Content Proposal). Nach Abschluss der interinstitutionellen Trilog-Verhandlungen im Dezember 2025 und Annahme durch das EU-Parlament und den EU-Rat wurde die finale Richtlinie des Europäische Parlaments und des Rats der Europäischen Union am 26. Februar 2026 Tag im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Die Richtlinie (EU) 2026/470 umfasst Änderungen an der EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU), der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG), der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) sowie der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) und bringt umfangreiche Erleichterungen bei der Pflicht zur und den Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich. Insbesondere wird der Anwendungsbereich der Berichtspflicht künftig deutlich verkleinert. Betroffen sind danach nur noch Unternehmen bzw. Konzerne mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und Nettoumsatzerlösen von über 450 Mio. Euro.
Die Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 19. März 2027 Zeit, die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung betreffenden Regelungen in nationales Gesetz umsetzen.
Die Richtlinie kann hier aufgerufen werden.