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      Die Europäische Kommission veröffentlichte am 17. März 2026 zwei Entwürfe zu Anpassungen an den Delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139 (sog. Klimarechtsakt) und (EU) 2023/2486 (sog. Umweltrechtsakt). Die vorgeschlagenen Änderungen basieren auf umfangreichen Eingaben der entsprechenden Stakeholder.

      Die Änderungsentwürfe sollen die technischen Bewertungskriterien vereinfachen und enthalten Klarstellungen dazu, wie die Einhaltung der Vorschriften nachgewiesen werden kann. Die Vorschläge passen zudem die Kriterien an die aktualisierten EU-Rechtsvorschriften und den technologischen Fortschritt an. Insgesamt sollen die vorgeschlagenen Änderungen damit die Anwendbarkeit der technischen Bewertungskriterien verbessern und zu mehr Transparenz durch klare Offenlegungspflichten führen.

      Die umfangreichen Änderungen betreffen einen Großteil der im Klima- bzw. Umweltrechtsakt enthaltenen Tätigkeiten, darunter Forstwirtschaft, Umweltschutz, Industrie, Energie, Verkehr und Bauwesen sowie alle generischen „Do-No-Significant-Harm“-Anhänge.

      Die Entwürfe der Delegierten Verordnungen wurden zur öffentlichen Konsultation bis zum 14. April 2026 gestellt. Die finalen Delegierten Verordnungen sollen bis Sommer 2026 angenommen werden.

      Die Entwürfe der delegierten Verordnungen können hier abgerufen werden.

      Werner Gedlicka

      Partner, Audit / ESG, Wien

      KPMG Austria

      Katharina Schönauer

      Partnerin, Advisory/ESG, Wien

      KPMG Austria

      Günther Hirschböck

      Partner, Audit, Wien

      KPMG Austria

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