Die Europäische Kommission hat am 18. März 2026 die Delegierte Verordnung (EU) 2026/283 vom 12. Dezember 2025 hinsichtlich der 2025 vorgenommenen Aktualisierung der ESEF-Basistaxonomie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese Verordnung ändert die bisherige Fassung der Verordnung (EU) 2025/19 vom 26. September 2024. Neben der Aktualisierung der ESEF-Basistaxonomie enthält die Verordnung auch eine Aktualisierung der Liste der auszuzeichnenden Anhangangaben; diese Liste ist nunmehr in zwei Versionen verfügbar – für die Berichterstattung unter dem bisherigen IAS 1 und unter dem neuen IFRS 18..
Die aktualisierte ESEF-Basistaxonomie 2025 und die aktualisierte Liste der auszuzeichnenden Anhangangaben sind von Unternehmen zu beachten, die in Übereinstimmung mit der ESEF-Verordnung 2019/815 ihre IFRS-Konzernabschlüsse nach der von der EU vorgegebenen ESEF-Basistaxonomie auszeichnen.
Die Aktualisierungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Den Emittenten ist es jedoch gestattet, die Änderungen bereits auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2026 beginnen.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/283 steht hier zum Download bereit.