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      Die Europäische Kommission hat am 18. März 2026 die Delegierte Verordnung (EU) 2026/283 vom 12. Dezember 2025 hinsichtlich der 2025 vorgenommenen Aktualisierung der ESEF-Basistaxonomie im Amtsblatt der EU veröffent­licht. Diese Verordnung ändert die bisherige Fassung der Verordnung (EU) 2025/19 vom 26. September 2024. Neben der Aktualisierung der ESEF-Basistaxonomie enthält die Verordnung auch eine Aktualisierung der Liste der auszu­zeichnenden Anhangangaben; diese Liste ist nunmehr in zwei Versionen verfügbar – für die Berichterstattung unter dem bisherigen IAS 1 und unter dem neuen IFRS 18..

      Die aktualisierte ESEF-Basistaxonomie 2025 und die aktualisierte Liste der auszu­zeichnenden Anhangangaben sind von Unternehmen zu beachten, die in Übereinstimmung mit der ESEF-Verordnung 2019/815 ihre IFRS-Konzern­abschlüsse nach der von der EU vorgegebenen ESEF-Basistaxonomie auszeichnen.

      Die Aktualisierungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Den Emittenten ist es jedoch gestattet, die Änderungen bereits auf Geschäfts­jahre anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2026 beginnen.

      Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/283 steht hier zum Download bereit.

      Werner Gedlicka

      Partner, Audit / ESG, Wien

      KPMG Austria

      Günther Hirschböck

      Partner, Audit, Wien

      KPMG Austria

      Philip Kudrna

      Director, Audit, Wien

      KPMG Austria

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