Pillar 2 beinhaltet den Vorschlag einer globalen effektiven Mindestbesteuerung von mindestens 15 % und soll für alle multinationalen Unternehmen mit einem globalen Umsatz von mehr als EUR 750 Millionen zur Anwendung kommen. Das Grundprinzip einer globalen effektiven Mindestbesteuerung sieht vor: Alle Staaten einigen sich auf ein weltweit gültiges Mindestniveau der Besteuerung. Dabei wird keinem Staat vorgeschrieben, welcher Steuersatz in seinem Land gelten soll. Gleichzeitig wird Staaten mit einem höheren Besteuerungsniveau die Möglichkeit gegeben, auf die sehr niedrigen Steuersätze anderer Staaten zu reagieren (zB durch Nachversteuerung von ins Ausland verschobenen Gewinnen oder durch Versagung des steuerlichen Betriebsausgabenabzugs). Die Höhe der Besteuerung richtet sich dabei nach der Differenz zwischen der tatsächlichen Besteuerung im anderen Land und dem vereinbarten Mindeststeuersatz.
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Die erzielten Ergebnisse sollen nun beim Treffen der G20-Finanzminister am 9./10. Juli 2021 in Venedig bestätigt werden. Im Anschluss an die internationale Einigung sollen die Vereinbarungen zeitnah umgesetzt werden. Die Umsetzung von Pillar 1 soll über einen multilateralen völkerrechtlichen Vertrag erfolgen, der anschließend durch die beteiligten Staaten ratifiziert und in nationales Recht überführt werden soll. Für Pillar 2 sollen die Staaten Empfehlungen zur Umsetzung erarbeiten. Neben dem Implementierungsplan der internationalen Staatengemeinschaft beabsichtigt auch die Europäische Kommission, eine zeitnahe und einheitliche Umsetzung innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen. Neben der Einigung der G20-Finanzminister in Venedig sind derzeit auch noch zahlreiche Details zur praktischen Umsetzung ausständig. Laut OECD sollten diese aber bis Oktober 2021 geklärt werden. Gelten sollen die neuen Regeln ab 2023, was aufgrund der Komplexität der geplanten Bestimmungen als ambitioniert und noch nicht gesichert gilt.
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Link zum Statement der OECD zur Zwei-Säulen-Lösung.