Ein Umzug in die Schweiz ist eine spannende Chance – sei es aus beruflichen, familiären, akademischen Gründen oder für einen neuen Lebensstil.

Mit ihrer starken Wirtschaft, politischen Stabilität, beeindruckenden Landschaft und hohen Lebensqualität zieht die Schweiz jedes Jahr zahlreiche internationale Fachkräfte an.

Von der Beantragung der richtigen Aufenthaltsbewilligung über die Anmeldung bei den lokalen Behörden bis hin zum Verständnis des schweizerischen Steuersystems – und dessen Zusammenspiel mit möglichen steuerlichen Verpflichtungen im Ausland – ist eine sorgfältige Planung entscheidend. Auch Themen wie Krankenversicherung, Bankkonto, Wohnungssuche und weitere praktische Aspekte sollten frühzeitig angegangen werden.

Dieser Leitfaden bietet Ihnen einen klaren Überblick über die wichtigsten Aufenthaltsbewilligungen, steuerlichen Überlegungen und praktischen Grundlagen, damit Sie Ihren Umzug reibungslos gestalten und sich sicher in der Schweiz etablieren können.

Hugues Salomé

Partner, Head of Private Clients

KPMG Switzerland

Philipp Zünd

Partner, Private Clients Tax

KPMG Switzerland

Einwanderung und Aufenthaltsbewilligung

Das schweizerische Einwanderungssystem unterscheidet klar zwischen Staatsangehörigen aus EU/EFTA-Staaten und Drittstaaten, mit entsprechenden Unterschieden in Bezug auf administrative Anforderungen und Zulassungskriterien.


      EU/EFTA-Bürger


      Für EU-/EFTA-Staatsangehörige ist der Prozess in der Regel vergleichsweise unkompliziert.

      Wenn Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen oder einen Arbeitsvertrag in der Schweiz haben, können Sie in das Land einreisen und sich grundsätzlich nach Ihrer Ankunft für eine Aufenthaltsbewilligung anmelden.

      In einigen Kantonen muss der Antrag im Voraus gestellt werden. Familienangehörige wie Ehepartner und minderjährige Kinder können Sie in der Regel begleiten, und insgesamt bestehen deutlich breitere Möglichkeiten als für Drittstaatsangehörige.

      • Bewilligungslandschaft
        • B-Bewilligung: Standardaufenthaltsbewilligung für Aufenthalte von mittlerer bis längerer Dauer.
           

        • L-Bewilligung: Kurzaufenthaltsbewilligung, die insbesondere zu Beginn ausgestellt werden kann (z. B. für Unternehmer).
           

        • C-Bewilligung: Niederlassungsbewilligung (unbefristeter Aufenthalt), in der Regel nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt erhältlich (unter Vorbehalt von Integrationskriterien).

      Nicht‑EU/EFTA-Bürger


      Für Staatsangehörige aus Nicht‑EU-/EFTA-Staaten ist der Zugang stärker reglementiert und an spezifische gesetzliche Bedingungen geknüpft. Mögliche Wege umfassen:


      • Unternehmer

        Unternehmer können eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn ihre Tätigkeit einen nachhaltigen positiven Beitrag für die Schweizer Wirtschaft leistet, etwa durch Investitionen oder die Schaffung von Arbeitsplätzen.


      • Rentner mit engen Bezugspunkten

        Personen über 55 Jahre mit nachweisbaren engen Verbindungen zur Schweiz (z. B. frühere Aufenthalte oder Geschäftsbeziehungen) können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden.

      • Erwerbstätigkeit als Fachkraft

        Eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung kann erteilt werden, wenn ein konkretes Stellenangebot eines Schweizer Arbeitgebers vorliegt. Die Zulassung unterliegt Kontingenten sowie dem Inländer- und Vorrangprinzip, wonach nachgewiesen werden muss, dass keine geeigneten Schweizer oder EU/EFTA-Kandidaten verfügbar sind.

      • Rentner oder Frühpensionierte ohne enge Bezugspunkte

        In Einzelfällen kann eine Bewilligung aufgrund eines erheblichen fiskalischen Interesses eines Kantons erteilt werden. Dies setzt in der Praxis meist eine substanzielle jährliche Steuerleistung voraus – in der Regel mindestens CHF 200’000, abhängig vom jeweiligen Kanton.


      In den meisten Fällen können lediglich Ehepartner und minderjährige Kinder nachziehen; andere Familienangehörige sind grundsätzlich nicht vorgesehen.

      Angesichts der kantonalen Unterschiede sowohl im Einwanderungs- als auch im Steuerrecht ist eine frühzeitige Planung und Prüfung der individuellen Zulassungs­möglichkeiten unerlässlich.


      Wohnortwahl

      Bei der Wahl Ihres Wohnorts in der Schweiz sollten Sie Ihre Lebenssituation und Ihre täglichen Bedürfnisse in den Vordergrund stellen, statt sich ausschliesslich auf Steuerkennzahlen zu konzentrieren.

      Wählen Sie Kanton und Gemeinde insbesondere anhand praktischer Faktoren wie Nähe zum Arbeitsplatz, Schulangebot, soziales Umfeld und lokale Infrastruktur. Die Wahl des Kantons hat weitreichende Auswirkungen auf Alltag, Lebensstil und Chancen vor Ort.

          Bei der Wahl Ihres Wohnorts in der Schweiz sollten Sie Ihre Lebenssituation und Ihre täglichen Bedürfnisse in den Vordergrund stellen, statt sich ausschliesslich auf Steuerkennzahlen zu konzentrieren.

          Wählen Sie Kanton und Gemeinde insbesondere anhand praktischer Faktoren wie Nähe zum Arbeitsplatz, Schulangebot, soziales Umfeld und lokale Infrastruktur. Die Wahl des Kantons hat weitreichende Auswirkungen auf Alltag, Lebensstil und Chancen vor Ort.


              Anmeldung, Timing und Prozess

              Bei der Planung Ihres Umzugs sollten Sie Ihren ersten Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung im Kanton einreichen, in dem Sie künftig wohnen möchten.

              Ein späterer Kantonswechsel ist zwar möglich, für Nicht‑EU-/EFTA-Staatsangehörige jedoch in der Regel nur mit vorgängiger Genehmigung der Behörden. Es empfiehlt sich daher, den Standort von Anfang an sorgfältig zu wählen.

              Um Ihren Aufenthaltsstatus in der Schweiz aufrechtzuerhalten, sollten Sie zudem die zulässigen Abwesenheitszeiten beachten.

                  In den meisten Fällen dürfen sich Aufenthaltsberechtigte pro Jahr nicht länger als sechs Monate ausserhalb der Schweiz aufhalten, ohne dass ihre Bewilligung beeinträchtigt wird.

                  Beachten Sie schliesslich, dass administrative Abläufe unterschiedlich lange dauern können. Der Erwerb von Immobilien kann zeitaufwendig sein, während eine Unternehmensgründung oft vergleichsweise rasch erfolgt und bei vollständiger Dokumentation in der Regel innerhalb von etwa zwei Wochen abgeschlossen werden kann.


                      Wohnen und Immobilien

                      Ob Sie in der Schweiz Immobilien erwerben können, hängt wesentlich von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Aufenthaltsstatus ab.

                      • EU-/EFTA-Bürger sowie Inhaber einer C‑Bewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz können Immobilien grundsätzlich ohne Einschränkungen erwerben. Dies gilt sowohl für Hauptwohnsitze als auch für Zweitwohnungen, beispielsweise Ferienimmobilien in Bergregionen (unter Vorbehalt der gleichen Einschränkungen wie für Schweizer Staatsangehörige gemäss Zweitwohnungsregelung). Als EU-/EFTA-Bürger steht es Ihnen somit frei, je nach Ihren Plänen und Präferenzen zu mieten oder zu kaufen.

                      • Nicht‑EU-/EFTA-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz sind in ihren Möglichkeiten in der Regel stärker eingeschränkt. In den meisten Fällen ist der Erwerb von Immobilien nur zulässig, wenn diese als Hauptwohnsitz genutzt werden.

                          Der Erwerb von Immobilien kurz vor dem Umzug in die Schweiz ist grundsätzlich möglich, jedoch mit höherem Aufwand verbunden.

                          Daher ist es oft sinnvoll, zunächst zu mieten und eine Kaufentscheidung zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen.

                          Zudem ist für den Immobilienerwerb erforderlich, dass sich Ihr Lebensmittelpunkt in der Schweiz befindet – eine reine Anmeldung genügt nicht. 


                              Krankenversicherung

                              Die Schweiz verfügt über ein ausgezeichnetes Gesundheitssystem, in dem die obligatorische Grundversicherung allen Einwohnerinnen und Einwohnern eine umfassende Basisabsicherung bietet. Diese Pflichtversicherung stellt sicher, dass landesweit ein Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung gewährleistet ist.

                              Zusätzlich entscheiden sich viele Personen für den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, um von erweiterten Leistungen zu profitieren, beispielsweise von besseren Spitalleistungen oder zusätzlichen Dienstleistungen.

                              Falls Sie bereits über eine ausländische private Krankenversicherung verfügen, kann es unter Umständen möglich sein, diese beizubehalten – vorausgesetzt, sie erfüllt die schweizerischen gesetzlichen Anforderungen und wird unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt.


                                  Schulbildung

                                  Das öffentliche Schulsystem der Schweiz geniesst einen ausgezeichneten Ruf und zeichnet sich durch hohe Bildungsstandards sowie flexible Bildungswege aus, die auf die individuellen Fähigkeiten und Ziele der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind. Das breite Angebot ermöglicht es, Bildungswege zu wählen, die optimal zu den persönlichen Stärken und Zukunftsperspektiven passen.

                                  Darüber hinaus steht Familien eine grosse Auswahl an privaten und internationalen Schulen zur Verfügung. Diese sind insbesondere für diejenigen attraktiv, die bestimmte Lehrpläne oder Unterrichtssprachen bevorzugen. Unabhängig von der gewählten Schulform profitieren Kinder in der Schweiz von einem insgesamt sehr hohen Bildungsniveau.


                                      Zoll und Umzugsgut

                                      Beim Umzug in die Schweiz können die meisten Haushaltsgüter – darunter Fahrzeuge, Möbel, persönliche Gegenstände und auch Kunstwerke – in der Regel als sogenanntes «Umzugsgut» zollfrei eingeführt werden.

                                      Vorausgesetzt, die erforderlichen Zollformalitäten werden korrekt erledigt und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, können Sie Ihre persönlichen Gegenstände ohne Entrichtung von Einfuhrabgaben einführen und sich so rasch und unkompliziert in Ihrem neuen Zuhause einrichten.


                                          Banking

                                          Die Schweiz ist bekannt für ihr stabiles und hochent­wickeltes Bankensystem, das eine breite Palette von Dienstleistungen für Privatpersonen und Unternehmen bietet. Dieser Leitfaden behandelt keine operativen Details wie Kontoeröffnung, Überweisungen oder die Einrichtung von Versorgungsleistungen. Diese Prozesse sind jedoch in der Regel unkompliziert, sobald Sie über eine Aufenthaltsbewilligung und einen Adressnachweis verfügen.

                                          Bei Bedarf kann eine individuell auf Ihre Situation abgestimmte Checkliste Sie bei der Einrichtung Ihrer Bankbeziehung unterstützen und einen reibungslosen Start in Ihr Finanzmanagement in der Schweiz ermöglichen.


                                              Steuern: Steueransässigkeit, Möglichkeiten und Planungssicherheit

                                              Mit der Begründung eines Wohnsitzes in der Schweiz entsteht grundsätzlich eine unbeschränkte Steuerpflicht. Das bedeutet, dass Ihr weltweites Einkommen und Vermögen in der Schweiz besteuert wird.

                                              Auch wenn dies für Neuzuziehende zunächst komplex erscheinen kann, bietet die Schweiz attraktive steuerliche Gestaltungs­möglichkeiten sowie ein hohes Mass an Planungssicherheit.

                                                  • Pauschalbesteuerung

                                                    Nicht‑schweizerische Staatsangehörige, die in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und erstmals oder nach einer mindestens zehnjährigen Abwesenheit in die Schweiz ziehen, können unter Umständen die sogenannte Pauschalbesteuerung in Anspruch nehmen. Dabei basiert die Besteuerung auf den jährlichen Lebenshaltungskosten und nicht auf dem tatsächlichen Einkommen und Vermögen.

                                                    Auch bei ordentlicher Besteuerung bleibt die Schweiz attraktiv. Viele Kantone weisen maximale Einkommenssteuersätze von rund 20–22 % auf. Zudem bestehen vorteilhafte Möglichkeiten in der Nachlass- und Schenkungsplanung. In einigen Kantonen werden keine Erbschafts- und Schenkungssteuern erhoben, und in den meisten Fällen sind Übertragungen an Kinder steuerlich begünstigt.

                                                  • Vorabbescheide (Tax Rulings)

                                                    Die Schweiz bietet zudem verbindliche Vorabbescheide (Steuerrulings), mit denen Sie die steuerliche Behandlung Ihrer Einkünfte und Vermögenswerte bereits vor dem Zuzug klären können.

                                                    Ein solcher Vorabbescheid ist eine verbindliche Stellungnahme der Steuerbehörden zur steuerlichen Behandlung eines konkreten Sachverhalts und schafft damit hohe Rechtssicherheit und Planungssicherheit.

                                                  • Wegzugsbesteuerung

                                                    Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, die Schweiz zu verlassen, fällt in der Regel keine Wegzugsbesteuerung an. Ein Wegzug aus der Schweiz löst üblicherweise kein steuerliches Ereignis aus. Dies bietet Einwohnern Flexibilität und ermöglicht Mobilität, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.

                                                    Mit einer sorgfältigen Planung kann das schweizerische Steuersystem sowohl Transparenz als auch attraktive Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Dies erleichtert es, sich auf die Integration und den neuen Lebensstil in der Schweiz zu konzentrieren.


                                                  Wichtige steuerliche Überlegungen für US‑Bürger

                                                  Ein Umzug in die Schweiz bringt für US‑Bürger besondere steuerliche Pflichten und gleichzeitig Chancen mit sich.

                                                  US‑Staatsangehörige bleiben auch im Ausland grundsätzlich in den USA steuerpflichtig.

                                                  Während die Schweiz eine hohe Lebensqualität, zuverlässige Infrastruktur und ein attraktives Umfeld bietet, müssen US‑Bürger sowohl schweizerische als auch US‑amerikanische Steuerregeln berücksichtigen, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.

                                                  Als US‑Bürger oder Inhaber einer Greencard unterliegen Sie weiterhin der US‑Besteuerung auf Ihr weltweites Einkommen, auch wenn Sie in der Schweiz ansässig sind.

                                                  Dies bedeutet, dass jährliche Steuererklärungen bei der US‑Steuerbehörde (Formular 1040) obligatorisch sind.

                                                      Das US‑Steuersystem sieht jedoch Mechanismen vor, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden:

                                                      • Foreign Earned Income Exclusion (FEIE): Ermöglicht es berechtigten Personen, einen Teil des im Ausland erzielten Erwerbseinkommens von der US‑Besteuerung auszunehmen. Passive Einkünfte wie Dividenden, Zinsen oder Mieteinnahmen sind davon nicht erfasst.
                                                      • Foreign Tax Credit (FTC): In der Schweiz gezahlte Steuern können in der Regel auf die US‑Steuerschuld angerechnet werden.

                                                      Neben den steuerlichen Pflichten müssen in der Schweiz lebende US‑Bürger auch die US‑amerikanischen Meldepflichten für Auslandskonten einhalten. Schweizer Bankkonten sind im Rahmen des FinCEN‑Formulars 114 (FBAR) sowie gemäss FATCA (Formular 8938) zu deklarieren.

                                                          Investitionen


                                                          Die Schweiz bietet Zugang zu hochwertigem Private Banking sowie vielfältigen Anlagemöglichkeiten.

                                                          Ein wichtiger Punkt ist jedoch, dass in der Schweiz domizilierte Fonds und bestimmte lokal angebotene Anlageprodukte nach US‑Steuervorschriften als sogenannte Passive Foreign Investment Companies (PFICs) qualifiziert werden können. Dies kann zu einer weniger vorteilhaften steuerlichen Behandlung führen. 

                                                              Bundesstaatliche Steuern (USA)


                                                              US‑Bürger, die aus einem Bundesstaat mit Einkommenssteuer – insbesondere Kalifornien oder New York – in die Schweiz ziehen, sollten sicherstellen, dass ihre steuerliche Ansässigkeit im jeweiligen Bundesstaat vor der Abreise korrekt beendet wird.

                                                              Mit einer sorgfältigen Planung können diese Aspekte in Zusammenarbeit mit erfahrenen US‑Steuerberatern, beispielsweise unseren Teams in Zürich und Genf, effizient gehandhabt werden.


                                                                  Praktische nächste Schritte beim Umzug in die Schweiz

                                                                  Ein Umzug in die Schweiz erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

                                                                  Die folgenden Schritte helfen Ihnen bei der Planung:


                                                                      • Wählen Sie Ihren Kanton und Ihre Gemeinde

                                                                        Stellen Sie dabei Ihre Lebenssituation und täglichen Bedürfnisse in den Vordergrund – etwa die Nähe zum Arbeitsplatz, zu Schulen, zum sozialen Umfeld und zu wichtigen Infrastrukturen – und nicht ausschliesslich die Steuerbelastung, auch wenn diese je nach Kanton und Gemeinde deutlich variieren kann.


                                                                      • Bewerten Sie Schuloptionen

                                                                        Entscheiden Sie sich für öffentliche, private oder internationale Schulen, die den Bildungszielen Ihrer Familie entsprechen.

                                                                      • Klären Sie Ihren Bewilligungsweg

                                                                        Bestimmen Sie, für welche Aufenthaltsbewilligung Sie in Frage kommen, und reichen Sie Ihren Antrag im Kanton ein, in dem Sie wohnen möchten.


                                                                      • Planen Sie die Einfuhr Ihres Umzugsguts

                                                                        Nutzen Sie die Möglichkeit der zollfreien Einfuhr, um Ihre persönlichen Gegenstände, Fahrzeuge und Kunstwerke mitzubringen.

                                                                      • Prüfen Sie frühzeitig Wohnmöglichkeiten

                                                                        Informieren Sie sich über die Voraussetzungen für Miete oder Kauf von Immobilien in Abhängigkeit von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Aufenthaltsstatus.


                                                                      • Prüfen Sie steuerliche Optionen

                                                                        Klären Sie, ob die Pauschalbesteuerung für Ihre Situation anwendbar und sinnvoll ist.

                                                                      • Organisieren Sie die Krankenversicherung

                                                                        Schliessen Sie eine obligatorische Schweizer Krankenversicherung ab und prüfen Sie ergänzende Versicherungen für zusätzliche Leistungen.


                                                                      • Beantragen Sie ein Steuerruling

                                                                        Verschaffen Sie sich bereits vor dem Umzug Klarheit über Ihre steuerlichen Verpflichtungen in der Schweiz, um Unsicherheiten zu vermeiden.

                                                                      Die Beachtung dieser Schritte hilft Ihnen, Ihren Umzug effizient zu organisieren und die Grundlage für einen gut vorbereiteten und angenehmen Start in der Schweiz zu schaffen.


                                                                          FAQ

                                                                          Grundsätzlich sind nur der Ehepartner und minderjährige Kinder berechtigt, gemeinsam mit der Hauptantragstellerin bzw. dem Hauptantragsteller in die Schweiz zu ziehen.

                                                                          Andere Familienangehörige (z. B. Schwiegereltern oder Grosseltern) werden in der Regel nicht zugelassen.

                                                                          Eine Ausnahme kann für EU-/EFTA-Bürger gelten, sofern sie über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten in der Schweiz verfügen.

                                                                          EU-/EFTA-Bürger können grundsätzlich frei eine Erwerbstätigkeit bei einem Schweizer Arbeitgeber aufnehmen.

                                                                          Für Nicht‑EU-/EFTA-Staatsangehörige hängt dies von der jeweiligen Situation ab, beispielsweise davon, ob die Hauptantragstellerin bzw. der Hauptantragsteller über eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz verfügt. Ein Anspruch sollte daher im Einzelfall geprüft werden.

                                                                          Haushaltspersonal (z. B. Kindermädchen oder Pflegepersonen) kann eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erhalten, wenn es sich um EU-/EFTA-Staatsangehörige handelt.

                                                                          Nicht‑EU-/EFTA-Staatsangehörige können in Ausnahmefällen zugelassen werden, beispielsweise wenn bereits über einen längeren Zeitraum ein Arbeitsverhältnis mit der Familie besteht (Einzelfallprüfung).

                                                                          Die schweizerischen Mindestarbeitsbedingungen, einschliesslich Mindestlohn, müssen eingehalten werden.

                                                                          Der Antrag für die Aufenthaltsbewilligung muss zunächst im Kanton gestellt werden, in dem Sie Ihren Wohnsitz nehmen möchten.

                                                                          Ein späterer Kantonswechsel erfordert in der Regel die vorgängige Genehmigung der Behörden (mit grösserer Flexibilität für EU-/EFTA-Bürger).

                                                                          Ja, sofern die erforderlichen Integrationskriterien (insbesondere Sprachkenntnisse sowie soziale und kulturelle Integration) erfüllt sind und zu diesem Zeitpunkt eine C‑Bewilligung vorliegt, können Sie frühestens nach zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz ein Einbürgerungsgesuch stellen.

                                                                          Die Anforderungen und Verfahren unterscheiden sich je nach Gemeinde erheblich, weshalb eine frühzeitige Prüfung der relevanten Bestimmungen empfehlenswert ist.

                                                                          Ja, es ist möglich, vor dem Umzug verbindliche Vorabbescheide einzuholen.

                                                                          Dies ist insbesondere für Personen mit erheblichen Vermögenswerten oder komplexen Einkommensstrukturen empfehlenswert, da dadurch Klarheit geschaffen und Unsicherheiten in Bezug auf die steuerlichen Verpflichtungen in der Schweiz reduziert werden.


                                                                          Haben Sie nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?

                                                                          Das Private-Client-Team von KPMG unterstützt Sie umfassend bei allen Aspekten Ihres Umzugs in die Schweiz – von der Wahl des geeigneten Kantons über die Einholung der erforderlichen Aufenthaltsbewilligungen und Steuerrulings bis hin zur Gründung einer Schweizer Gesellschaft.

                                                                          Dank unserer umfassenden Expertise und unserer engen Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden entwickeln wir für Sie massgeschneiderte, praxisnahe und attraktive Lösungen.


                                                                              Ihre Ansprechpersonen

                                                                              Hugues Salomé

                                                                              Partner, Head of Private Clients

                                                                              KPMG Switzerland

                                                                              Philipp Zünd

                                                                              Partner, Private Clients Tax

                                                                              KPMG Switzerland

                                                                              Rinaldo Neff

                                                                              Director, Private Clients Tax

                                                                              KPMG Switzerland


                                                                              Verwandte Artikel und weitere Informationen

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