Was ist unter Pauschalbesteuerung zu verstehen?

      Im internationalen Steuerwettbewerb gilt die Schweizer Pauschalbesteuerung als attraktives Modell, welches wohlhabende Privatpersonen dazu bewegt, ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen.

      Anstatt das weltweit erzielte Einkommen und Vermögen als Bemessungsgrundlage heranzuziehen, basiert diese Form der Besteuerung auf den jährlichen Lebenshaltungskosten der steuerpflichtigen Person. Das bedeutet: eine Offenlegung der tatsächlichen weltweiten Einkünfte und Vermögenswerte ist nicht nötig. Sobald die Bemessungsgrundlage bestimmt ist (siehe unten), wird darauf der ordentliche Steuersatz angewendet. Die daraus entstehenden Gestaltungsmöglichkeiten können sehr vorteilhaft sein.

      Anders als bei der ordentlichen Einkommensbesteuerung, die eine vollständige Offenlegung von Einkommen und Vermögen verlangt, bietet dieses System Einfachheit und Diskretion – ohne Pflicht zur Deklaration der effektiven Einkünfte oder Vermögenswerte.

      Hugues Salomé

      Partner, Head of Private Clients

      KPMG Switzerland

      Philipp Zünd

      Partner, Private Clients Tax

      KPMG Switzerland

      Wer kann die Pauschalbesteuerung in Anspruch nehmen?

      Um in der Schweiz pauschalbesteuert zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

      • Keine Schweizer Staatsangehörigkeit

      • Erstmalige Wohnsitznahme in der Schweiz oder nach mindestens zehnjähriger Abwesenheit

      • Keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Tätigkeiten im Ausland sind grundsätzlich erlaubt, ebenso die Verwaltung von in der Schweiz gehaltenem Privatvermögen.

      Bei Ehepaaren gilt: beide Ehepartner müssen die Bedingungen unabhängig voneinander erfüllen.

      Wie wird die Pauschalsteuer berechnet?

      Unter dem Regime der Pauschalbesteuerung wird die Bemessungsgrundlage aus den jährlichen weltweiten Lebenshaltungskosten abgeleitet – nicht aus dem effektiven Einkommen oder Vermögen. 

      Dabei gelten gewisse Mindestwerte, um eine Gleichbehandlung und Fairness zu gewährleisten:  

      • Die Bemessungsgrundlage muss mindestens dem Siebenfachen des jährlich bezahlten Mietzinses oder des Eigenmietwerts des Hauptwohnsitzes in der Schweiz entsprechen.

      • Auf Bundesebene liegt die minimale Bemessungsgrundlage aktuell bei CHF 434’700.

      Die Kantone definieren eigene Mindestpauschalen, die stark variieren können. Besonders attraktiv gelten etwa das Tessin und der Kanton Waadt durch moderate Anforderungen und eine pragmatische Praxis. Auch die Zentralschweizer Kantone (z. B. Obwalden, Nidwalden, Uri) haben sich international positioniert und sind ausgesprochen wettbewerbsfähig.

        Die ermittelte Bemessungsgrundlage wird anschliessend zu den ordentlichen Einkommenssteuersätzen des Wohnsitzkantons und der Wohngemeinde besteuert.  Die definitive Steuerlast wird durch einen individuellen Steuervorbescheid (Ruling) von der zuständigen kantonalen Steuerbehörde bestätigt.

        Kurz gesagt: Es ist jeweils der höhere Betrag der effektiven weltweiten Lebenshaltungskosten und dem Siebenfachen der Schweizer Wohnkosten relevant (unter Berücksichtigung der Mindestpauschalen). So entstehen eine gewisse Flexibilität und Handlungsspielraum – abhängig vom Wohnort und den Verhandlungen mit den kantonalen Behörden.

          Kontrollrechnung & Vermögenssteuer

          Kontrollrechnung


          Pauschalbesteuerte müssen im Rahmen der jährlichen Steuererklärung eine Kontrollrechnung vorlegen. Damit wird sichergestellt, dass die Steuer aufgrund der vereinbarten pauschalen Bemessungsgrundlage nicht tiefer ist als diejenige, die auf folgenden Einkünften geschuldet wäre:

          • Schweizer Einkünfte wie Mietertrag aus in der Schweiz gelegenen Liegenschaften, Dividenden und Zinsen aus Schweizer Wertschriften, Renten aus Schweizer Quellen sowie Lizenzgebühren; und

          • Ausländische Einkünfte, für die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens eine Entlastung beantragt wird.

            Vermögenssteuer


            Auch Pauschalbesteuerte unterliegen der kantonalen Vermögenssteuer, allerdings ohne umfassende Deklaration des weltweiten Vermögens.

            Stattdessen wird eine minimale Vermögensbasis festgelegt, die sich nach kantonalem Recht richtet und meist als Vielfaches der ermittelten Einkommensbasis berechnet wird.

             

             

             

             

              Welche Kantone bieten 2025 noch Pauschalbesteuerung an?

              Die Pauschalbesteuerung ermöglicht für vermögende Privatpersonen eine sehr attraktive Besteuerung, welche sich betragsmässig auf unter CHF 100’000 pro Jahr belaufen kann. Die tatsächliche Höhe hängt jedoch stark vom individuellen Profil, der Wohnsituation und der kantonalen Praxis ab. 

              Nicht alle Schweizer Kantone bieten 2025 die Pauschalbesteuerung auf Ebene der Kantons- und Gemeindesteuern an. Durch politische Entscheide oder Gesetzesänderungen wurde die Pauschalbesteuerung abgeschafft in: Zürich (ZH), Basel-Stadt (BS), Basel-Landschaft (BL), Schaffhausen (SH) und Appenzell Ausserrhoden (AR).

              Auf Bundesebene besteht sie in diesen Kantonen zwar weiterhin. Faktisch ist ein Zuzug für Pauschalbesteuerte aber unattraktiv, da dort Einkommen und Vermögen auf kantonaler und kommunaler Ebene vollständig besteuert werden.

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              Aufenthaltsbewilligung für Pauschalbesteuerte

              Staatsangehörige der EU/EFTA

               

              Bürgerinnen und Bürger von EU-/EFTA-Ländern können auch ohne Erwerbstätigkeit eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, sofern sie:

              • über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich und ihre Familienangehörigen ohne Anspruch auf Sozialhilfe zu unterhalten

              • über eine Schweizer Krankenversicherung verfügen

                Staatsangehörige von Drittstaaten

                 

                Aufenthaltsbewilligungen für Nicht-EU-/EFTA-Bürger ohne Erwerbstätigkeit unterliegen strengeren Bedingungen und dem Ermessen der Kantone:

                  • Personen, die über 55 Jahre alt sind
                    • Enge persönliche Bindung zur Schweiz (z. B. frühere Wohnsitznahme/Erwerbstätigkeit, Familie, Immobilienbesitz)
                       
                    • Keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz und auch nicht im Ausland
                       
                    • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für sich und die Familie
                       
                    • Schweizer Krankenversicherung
                  • Personen, die noch nicht 55 Jahre alt sind
                    • Aufenthaltsbewilligung ist möglich, wenn ein überwiegendes kantonales fiskalisches Interesse vorliegt.
                       
                    • In der Praxis bringt dies meist eine Steuerbelastung von mindestens CHF 200’000 pro Jahr mit sich – abhängig von Kanton und individueller Situation.
                       

                  In allen Fällen gilt: Die migrationsrechtlichen Anforderungen müssen erfüllt sein, unabhängig von der steuerlichen Regelung

                  FAQ zur Pauschalbesteuerung in der Schweiz

                  Die Schweiz hat keine echte »flat tax» wie sie andere Länder kennen. Für vermögende Ausländer besteht jedoch die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung, bei welcher Lebenshaltungskosten statt tatsächlichem Einkommen und Vermögen als Basis dienen.

                  International gilt häufig die Faustregel, dass jemand steuerlich ansässig ist, wenn er sich mehr als 183 Tage pro Jahr in einem Land aufhält.

                  In der Schweiz gelten jedoch andere Kriterien zur Bestimmung der Ansässigkeit, wie insbesondere der Lebensmittelpunkt. Eine fixe Anzahl Aufenthaltstage ist nicht vorgeschrieben – so kann man auch mit weniger als 183 Aufenthaltstagen steuerlich ansässig werden.

                  Grundsätzlich über progressive Einkommens- und Vermögenssteuern. Ausländer, welche die Bedingungen erfüllen, können stattdessen die Pauschalbesteuerung wählen, welche eine Besteuerung auf den Lebenshaltungskosten vorsieht.

                  Aber auch die ordentliche Besteuerung ist attraktiv: In gewissen Kantonen liegt der maximale Einkommenssteuersatz bei rund 20 %. Zudem sind Kapitalgewinne in der Schweiz in der Regel steuerfrei. 

                  Dies hängt vom Wohnsitzkanton, Einkommen und Steuerstatus ab. Unter der Pauschalbesteuerung kann die Steuerlast unter CHF 100’000 pro Jahr liegen, zuzüglich allfälliger Sozialversicherungsbeiträge.

                  Ja. Grundsätzlich sind sie beitragspflichtig und zahlen auf Basis ihres weltweiten Vermögens jährlich maximal rund CHF 26’500 bis zum Rentenalter von 65 Jahren. In bestimmten Konstellationen sind jedoch keine Beiträge geschuldet. 

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                  Das Private Clients Team der KPMG ist besonders auf die Beratung internationaler Kunden zur Pauschalbesteuerung in der Schweiz spezialisiert.

                  Wir verfügen über fundiertes Fachwissen und enge Beziehungen zu den Steuerbehörden und können so unseren Kunden individuelle und attraktive Lösungen anbieten.

                  Unsere Experten

                  Hugues Salomé

                  Partner, Head of Private Clients

                  KPMG Switzerland

                  Philipp Zünd

                  Partner, Private Clients Tax

                  KPMG Switzerland

                  Rinaldo Neff

                  Director, Private Clients Tax

                  KPMG Switzerland