Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit von Homeoffice-Tätigkeiten werden – nicht zuletzt aufgrund der Praxiserfahrungen im Rahmen der Corona-Krise immer mehr zu einem der Hauptkriterien der Arbeitgeber-Attraktivität für Mitarbeiter. So sehen sich zahlreiche Unternehmen mit Wünschen ihrer Dienstnehmer konfrontiert, das Homeoffice auch nach Ende der Corona-Krise (zumindest zum Teil) beibehalten zu können.
Wenn auch der Arbeitsort aufgrund der technologischen Möglichkeiten oftmals keinen Einfluss auf die inhaltliche Qualität der Leistung hat, können Homeoffice-Lösungen in grenzüberschreitenden Konstellationen durchaus gravierende steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Viele Unternehmen stehen derzeit vor der Frage, ob eine dauerhafte Umstellung auf Homeoffice in Bezug auf das Abgabenrecht problemlos möglich ist.
Liegt das Homeoffice in einem anderen Staat (=Ansässigkeitsstaat des Dienstnehmers) als dem Ansässigkeitsstaat des Arbeitgebers, sieht sich das Arbeitgeberunternehmen mit erheblichen abgaben- und beitragsrechtlichen Konsequenzen konfrontiert.