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      Der Basiszinssatz, der erst zuletzt am 14.09.2022 auf 0,63 % erhöht wurde, wurde am 02.11.2022 auf 1,38 % erhöht, wodurch entsprechend eine Erhöhung von diversen in der Bundesabgabenordnung geregelten Zinssätzen, die von der Höhe des Basiszinssatz abhängig sind, erfolgte.


      Der Basiszinssatz, der erst zuletzt am 14.09.2022 auf 0,63 % erhöht wurde, wurde am 02.11.2022 erneut auf 1,38 % erhöht (abrufbar auf der Website der Österreichischen Nationalbank). Entsprechend haben sich auch folgende Zinsen, die von der Höhe des Basiszinssatz abhängig sind, erhöht:

      27.07.2022 14.09.2022 02.11.2022
      Basiszins -0,12% 0,63% 1,38%
      Stundungszinsen (§ 212 Abs 2 BAO iVm § 323c Abs 13 BAO) 1,88% 2,63% 3,38%
      Aussetzungszinsen (§ 212a Abs 9 BAO) 1,88% 2,63% 3,38%
      Anspruchszinsen (§ 205 Abs 2 BAO) 1,88% 2,63% 3,38%
      Beschwerdezins (§ 205a Abs 4 BAO) 1,88% 2,63% 3,38%
      Umsatzsteuerzins (§ 205c Abs 5 BAO) 1,88% 2,63% 3,38%

       

      Das BMF hat die Zinserhöhung in einem entsprechend aktualisierten Erlass (2022-0.750.122) berücksichtigt.

      Die weitere Zinsentwicklung bleibt abzuwarten und sollte hinsichtlich weiterer möglicher Zinserhöhungen im Blick behalten werden.

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