Der am 20. Jänner 2023 veröffentlichte Ministerialentwurf eines Gesellschaftsrechtlichen Mobilitätsgesetzes (GesMobG), mit dem die Richtlinie (EU) 2019/2121 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen („EU-Mobilitätsrichtlinie“) in Form eines neuen EU-Umgründungsgesetzes (EU-UmgrG) in Österreich umgesetzt werden soll, enthält neben einer Überarbeitung der bewährten grenzüberschreitenden Verschmelzung die in der Praxis lange erwarteten gesetzlichen Grundlagen für grenzüberschreitende Umwandlungen (Sitzverlegungen) sowie jene für die grenzüberschreitende Spaltung.
Die EU-Mobilitätsrichtlinie und darauf aufbauend das EU-UmgrG erweitern damit die Möglichkeiten für grenzüberschreitende Umstrukturierungen und erleichtern es, grenzüberschreitend tätigen Unternehmen, ihre Strukturen auf geänderte Marktgegebenheiten und Rahmenbedingungen anzupassen.