Aktuell werden seitens des Finanzamtes vermehrt Mitteilungen iZm dem Übergang der Finanzamtszuständigkeit versendet (Wechsel der Zuständigkeit vom Finanzamt für Großbetriebe zum Finanzamt Österreich). Dieser Übergang der Behördenzuständigkeit geht mit einer Änderung der Bankverbindung für die Zahlung laufender Abgaben einher.
Auf Anfrage beim Finanzamt erhielten wir die Auskunft, dass es sich in vielen Fällen um einen technischen Fehler seitens des Finanzamtes handle und an einer zeitnahen Rückübertragung gearbeitet werde.
Sollten Sie betroffen sein, überprüfen Sie bitte, ob der Zuständigkeitswechsel in Ihrem Fall gerechtfertigt ist. Dies ist insbesondere für die korrekte Bankverbindung relevant.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung.